Arzneimittel und Therapie

Resistente Omikron-Untervariante BQ.1.1

Zugelassene monoklonale Antikörper sind unwirksam

In Deutschland und anderen Ländern gewinnt die Corona-Subvariante Omikron BQ.1.1 an Bedeutung. Analysen zufolge ist sie gegen alle derzeit verwendeten therapeu­tischen Antikörper resistent.

Zur Prophylaxe und Therapie einer COVID-19-Erkrankung immunsupprimierter Patienten, die keine ausreichende Immunantwort nach einer Impfung aufbauen, können neutralisierende monoklonale Antikörper (einzeln oder als Cocktail) eingesetzt werden. Mutationen im Verlauf der Pandemie habe jedoch dazu geführt, dass einzelne Untervarianten des Virus eine partielle oder vollständige Resistenz gegen monoklonale Antikörper entwickelt haben. So bereitet das Auftauchen neuer Omikron-Sublinien zunehmend therapeutische Probleme. In Europa und den USA ist es derzeit der Anstieg der Subvariante BQ.1.1, die sich von der BA.5-Sublinie BE.1.1 ableitet. Wie Mitarbeiter einer Arbeitsgruppe des Leibniz-Instituts für Primatenforschung und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg festgestellt haben, ist diese Omikron-Untervariante BQ.1.1 gegen alle zugelassenen Antikörper-Therapien resistent. In Zellkulturen wurde die Neutralisierungskapazität unterschiedlicher monoklonaler Antikörper bei mehreren SARS-CoV-2-Varianten untersucht. BQ.1.1 konnte weder durch einzelne Antikörper noch durch Antikörper-Cocktails neutralisiert werden. Die Ursache der Resistenz wird in Mutationen des Spike-Proteins des Coronavirus gesehen. Die Studienautoren raten daher, bei der Behandlung infizierter Risikopatienten nicht allein auf Antikörpertherapien zu setzen, sondern zusätzlich weitere Wirkstoffe wie Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid®) oder Molnupiravir (Lagevrio®) in Betracht zu ziehen. Darüber hinaus müssten neue, breit wirksame monoklonale Antikörper zur Prophylaxe und Therapie entwickelt werden. |

Nomenklatur von Sublinien

Die neue Corona-Variante BQ.1.1 wurde nach den Regeln der Pangolin-Nomenklatur benannt. Ausgehend von zwei Varianten (A und B) werden deren Untervarianten mit Zahlen bezeichnet. Hierbei darf eine Sublinienbezeichnung maximal drei Zahlen (z. B. „B.1.1.1“) beinhalten. Spaltet sich eine derart mit drei Zahlen bezeichnete Sublinie weiter auf, so wird der Subsublinie der nächste Buchstabe (bzw. die nächste Buchstabenkombination) zugewiesen. Beispiel: Aus B.1.1.1.1 wird C.1.

Literatur

Arora P et al. Omicron sublineage BQ.1.1 resistance to monoclonal antibodies. Lancet Infect Dis 2022;S1473-3099(22)00733-2, doi: 10.1016/S1473-3099(22)00733-2

BQ.1.1 resistent gegen therapeutische Antikörper. Nachricht der Leibniz Gemeinschaft, 23. November 2022

Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), Robert Koch-Institut, 24. November 2022

Apothekerin Dr. Petra Jungmayr

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