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Overwiening: Vergütung für Engpass-Management ist zwingend
ABDA-Präsidentin im Facebook-Livetalk: Strukturreformen, Lieferengpässe, Bürokratie
Die Erhöhung des Kassenabschlags trifft die Apothekerschaft zu Unzeiten. Steigende Energiekosten und Inflation seien hart genug für die Betriebe, deren Vergütung seit fast 20 Jahren weitgehend auf der Stelle tritt, betonte Overwiening am 24. November im Facebook-Livetalk. Dennoch: Die Protestaktionen der Kollegen sowie das Engagement vieler Apothekerinnen und Apotheker, die zum Beispiel Bundestagsabgeordnete in ihre Betriebe einluden und über die Lage der Apotheken hierzulande aufklärten, zeige Wirkung. „Egal, mit welchem Abgeordneten ich gesprochen habe, er hatte häufig das, was ich ihm sagte, auch schon in der Fläche gehört.“ Für diese Aufklärungsarbeit dankte sie allen, die sich daran beteiligt hatten.
Im letzten Livetalk im Jahr 2022 warf die ABDA-Präsidentin sodann einen Blick in die nicht allzu ferne Zukunft: Im Frühjahr 2023 droht bekanntermaßen eine Strukturreform im Gesundheitswesen. Möglicherweise werden die Bemühungen der Apothekerschaft in diesem Zusammenhang von Erfolg gekrönt sein: „Die Politik hat gesehen, dass sie mit uns einen starken Partner hat, der immer mehr Geschlossenheit schafft und immer deutlicher wird“, sagte Overwiening. Die gute Nachricht: Berlin signalisiere aktuell, die Apotheken nicht mit weiteren Sparmaßnahmen belasten zu wollen. „Das sind die Aussagen, die wir heute hören, und darauf müssen wir setzen.“
Erleichterte Abgaberegeln erhalten!
Auch das Thema Entbürokratisierung steht offenbar weit oben auf der Agenda für 2023. Die Präsidentin sprach etwa die erleichterten Abgaberegeln an, die derzeit noch in der SARS-CoV-2-Versorgungsverordnung festgeschrieben und mit einem klaren Ablaufdatum versehen sind. Noch bis Ostern haben die Apotheken mehr Beinfreiheit als vor der Pandemie, wenn sie Rezepte beliefern. Diese Regeln, betonte Overwiening, gelte es zu verstetigen. „Das brauchen wir unbedingt – sonst können wir auch die Lieferengpässe gar nicht managen, wie wir es jetzt tun.“
Sie hob hervor, wie viel Versorgung die Apotheken auch mithilfe der Abgabeerleichterungen noch bewerkstelligten, obwohl es im Arzneimittelsektor mittlerweile an allen Ecken und Enden brennt. Dennoch leisteten die Apotheken hier Enormes – aktuell übrigens auf eigene Kosten. „Wir wissen auch, dass das viel Geld kostet“, merkte die ABDA-Chefin an. „Wenn wir die Lieferengpässe weiter managen sollen, brauchen wir dafür zwingend eine Vergütung.“
Präqualifizierung abschaffen
Auch die Präqualifizierung hat die ABDA ins Visier genommen. „Wir Apothekerinnen und Apotheker verstehen die Welt nicht mehr“, sagte Overwiening mit Blick auf das Verfahren, das schon so manche Kollegen zur Verzweiflung getrieben haben dürfte. Mit der Betriebserlaubnis seien bereits vielfältige Bedingungen an Räumlichkeiten und Personal abgeklopft – zudem sei in der Apothekenbetriebsordnung klar definiert, welche Voraussetzungen Apotheken zu erfüllen haben, inklusiver strenger und sich wiederholender Kontrollen durch Amtsapotheker und Pharmazieräte. „Und weil wir das alles erfüllen, dürfen wir hochwirksame Arzneimittel abgeben“, sagte Overwiening. Doch an Pennadeln für die Insulinapplikation scheitere es – „das ist grotesk“.
Es sei verständlich, dass die Kassen eine gewisse Qualität bei der Hilfsmittelbelieferung sicherstellen wollen. Das sei mit Blick auf Betriebe, die nicht den strengen Regularien wie Apotheken unterliegen, auch sinnvoll. „Aber bei uns kontrollieren sie doppelt und dreifach.“ Das lässt aus Overwienings Sicht nur einen Schluss zu: „Wir müssen alles daran setzen, dass die Präqualifizierung für die Apotheken vor Ort abgeschafft wird.“
Apropos Entbürokratisierung: Auch bei den pharmazeutischen Dienstleistungen ist der Dokumentationsaufwand eine nicht zu vernachlässigende Hürde. Was tut die ABDA, um dem entgegenzuwirken? Overwiening räumte ein, es sei ein Ärgernis, dass die Dokumentation noch nicht digital möglich ist. Doch grundsätzlich ergebe sich die Problematik aus dem Schiedsspruch vom 10. Juni dieses Jahres: Daraus gehe hervor, was die Apotheke alles belegen können muss, um die Dienstleistungen abzurechnen. „Der Arzt schließt den Behandlungsvertrag ab, wenn der Patient zu ihm in die Praxis kommt und seine Versichertenkarte abgibt.“ Die Apotheken hingegen müssten für jede Dienstleistungen einen separaten Vertrag mit den Versicherten schließen. „Die Digitalisierung wird diesbezüglich Erleichterung bringen, aber wir müssen aufpassen, dass das nicht überhandnimmt.“ |
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