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Inflation kann Unternehmerlohn für Apotheken aufzehren

Eine kommentierende Analyse

Die Inflation ist allgegenwärtig. Doch was sie wirklich bedeutet, zeigt erst ein Blick auf die Zahlen. Sie machen deutlich, dass dieses Problem viel größer ist als die früheren Herausforderungen für die Apotheken. Dafür reicht eine grobe Schätzung mit allgemein verfügbaren Daten. Eine solche Rechnung zeigt, dass der Durchschnittsapotheke für 2023 bei einer ungünstigen Entwicklung ein Rückgang des Betriebsergebnisses auf die Größenordnung eines Apothekergehalts plus Gehaltsnebenkosten droht. Dann gäbe es kaum noch einen oder keinen Unter­nehmerlohn und damit keinen unternehmerischen Anreiz für den Betrieb einer Apotheke mehr.

Wie die Inflation auf die Apotheken wirkt, weiß niemand genau, bevor die betriebswirtschaftlichen Aus­wertungen für die betreffenden Zeiträume vorliegen. Wie viele Apotheken schließen müssen, ist eine komplizierte Frage, weil das von vielen individuellen Faktoren abhängt. Hier soll es nur um den Kosten­anstieg und das Betriebsergebnis gehen – und auch nur um grobe Schätzungen. Entscheidend ist die Größenordnung der Wirkung, nicht irgendein Detail, das im Einzelfall anders sein kann.

Die Grundlage bildet der Apothekenwirtschaftsbericht der ABDA mit den Daten für eine Apotheke mit durchschnittlichem Umsatz im Jahr 2021. Dabei ist zu bedenken, dass 62 Prozent der Apotheken weniger als den Durchschnittsumsatz erzielen und dass der Umsatz nur ein eingeschränktes Maß für den Erfolg einer Apotheke ist. Die Durchschnittsapotheke hat gemäß ABDA-Daten 2021 einen Netto-Umsatz von 3,079 Millionen Euro erzielt. Die Personalkosten betrugen 9,7 Prozent und die übrigen Kosten 7,1 Prozent vom Umsatz. Das sind etwa 300.000 Euro Personalkosten und etwa 219.000 Euro sonstige Kosten.

Foto: photoschmidt/AdobeStock

Personalkosten

Die Entwicklung der Personalkosten soll anhand des Tarifabschlusses zwischen ADA und Adexa geschätzt werden. Für 2022 wurden feste Steigerungsbeträge vereinbart. Diese machen bei Apothekern etwa 5 Prozent des vorherigen Gehalts aus, bei PTA etwa 7 bis 9 Prozent und bei PKA etwa 10 bis 12 Prozent, je nach Berufsjahren. Als vorsichtige Schätzung soll hier für 2022 eine Erhöhung der Personalkosten um 7 Prozent angesetzt werden. Für 2023 wurde eine Erhöhung für alle Berufsgruppen um etwa 3 Prozent vereinbart. Im Vergleich zu 2021 ergibt das 21.000 Euro zusätzliche Personalkosten für 2022 und etwa 31.000 Euro für 2023.

Sonstige Kosten

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet gemäß seinem Gutachten vom 9. November 2022 für das Jahr 2022 in Deutschland eine Infla­tionsrate von 8,0 Prozent. Für 2023 pro­gnostiziert er einen Preisanstieg um 7,4 Prozent (siehe www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/gutachten/jg202223/JG202223_Kurzfassung.pdf). Bei dieser Entwicklung würden die sonstigen Kosten der Apotheken für 2022 auf etwa 236.500 Euro und für 2023 auf etwa 254.000 Euro steigen. Bei dieser groben Betrachtung werden unterjährige Veränderungen nicht berücksichtigt. Einerseits bleibt unbeachtet, dass die besonders stark steigenden Energiekosten unter den sonstigen Apothekenkosten vermutlich einen hohen Anteil haben. Andererseits stehen die Mieten in vielen Fällen langfristig fest. Bei dieser groben Schätzung ergeben sich 17.500 Euro mehr Kosten für 2022 und 35.000 Euro mehr Kosten für 2023, jeweils im Vergleich zu 2021. Zusammen mit den Personalkosten sind das 38.500 Euro mehr Kosten für 2022 und 66.000 Euro mehr Kosten für 2023.

Zusätzlicher Kassenabschlag

Alle diese Beträge schlagen voll auf das Betriebsergebnis durch. Das gilt auch für die Belastung der Apotheken durch den zusätzlichen Kassenabschlag. Für eine Durchschnittsapo­theke ist dadurch für 2023 und 2024 jeweils eine Einbuße von 6500 Euro zu erwarten. Die Belastung für 2023 steigt damit auf 72.500 Euro.

Steigende Rx-Umsätze

Zugleich soll von höheren Rx-Umsätzen ausgegangen werden, weil die Preise für innovative Arzneimittel steigen. Allerdings versucht die Politik derzeit auch bei dieser Entwicklung gegen­zusteuern. Hier soll ein Rx-Anteil von 80 Prozent am Umsatz angenommen werden, also etwa 2,46 Millionen Euro. Dieser Rx-Umsatz soll in der Modellrechnung jährlich um 5 Prozent steigen, also 2022 um etwa 123.000 Euro und 2023 zusätzlich um etwa 129.000 Euro. Wegen des darin enthaltenen dreiprozentigen Aufschlags steigt der Rohgewinn dann 2022 um etwa 3700 Euro und 2023 um etwa 7600 Euro. Die oben errechnete Belastung sinkt damit für 2022 auf 34.800 Euro und für 2023 auf 64.900 Euro, jeweils im Vergleich zu 2021.

Welches Betriebsergebnis als Ausgangswert?

Diese Belastung muss vom bisherigen Betriebsergebnis abgezogen werden. Das Ergebnis von 2021 ist allerdings durch zusätzliche Einnahmen aufgrund der Corona-Sonderleistungen verzerrt und daher als Hochrechnung für die Folgejahre nicht geeignet. In deutlich geringerem Umfang ist auch das Ergebnis für 2020 verzerrt. Für eine grobe Schätzung kommen also die Betriebsergebnisse von 2019 oder 2020 als Ausgangswerte in Betracht, das sind etwa 148.400 Euro oder etwa 165.700 Euro.

Kahlschlag beim Betriebsergebnis

Mit diesen Ausgangswerten ist das Betriebsergebnis für 2022 auf 113.600 bis 130.900 Euro zu schätzen. Das Betriebsergebnis läge dann im günstigeren Fall nominell in einer Größenordnung wie 2013 (126.510 Euro), aber mit einer viel geringeren Kaufkraft als damals. Die Prognosen für 2023 sind noch ungünstiger. Wenn sich die Inflation gemäß der Prognose des Sachverständigenrates fortsetzt, ergibt sich je nach Ausgangswert ein Betriebsergebnis von 83.500 bis 100.800 Euro. Für den ungünstigen Fall liegt das in der Größenordnung der Personalkosten für einen angestellten Apotheker einschließlich Gehaltsnebenkosten. Einen Unternehmerlohn gäbe es also im ungünstigen Fall nicht mehr und auch im günstigeren Fall wäre er viel zu gering, um irgendein unternehmerisches Risiko zu decken. Dann würde sich sogar der Betrieb einer Durchschnittsapotheke nicht mehr rechnen, noch weniger eine kleinere Apotheke.

Inflationsausgleich fehlt

Selbstverständlich ist das nur eine Modellrechnung mit groben Schätzungen. Viele Faktoren bleiben unberücksichtigt. Die Schließung von Apotheken kann sich günstig auf die verbleibenden Apotheken auswirken, wenn dabei Skaleneffekte zu realisieren sind. Das mag bisher manchen Apotheken geholfen haben. Doch die obigen Rechnungen machen deutlich, dass die Folgen der Inflation eine ganz andere Größenordnung als frühere Probleme haben. Die Inflation bedroht die Apotheken viel stärker als jede andere Änderung der betriebswirtschaftlichen Erfolgsrechnung. Wie stark der Effekt wird, hängt entscheidend davon ab, wie hoch die Preise wirklich steigen. Bei der derzeit absehbaren Entwicklung ist das Problem viel größer als die Belastung durch den steigenden Kassenabschlag – der kommt jedoch hinzu. Die Ursache für den großen Effekt der Kostensteigerungen auf die Apotheken liegt offensichtlich in der Honorierung über den Festzuschlag, der keinen Inflationsausgleich enthält. Dies schlägt jetzt voll durch.

Auf der Ebene der Apotheken drängt sich als Gegenmaßnahme auf, Preise für frei kalkulierbare Waren zu erhöhen. In einem inflationären Umfeld erscheinen solche Preiserhöhungen durchsetzbar. Doch mit diesem Sortiment erzielen die meisten Apotheken nur einen kleinen Teil ihrer Umsätze. Der Effekt kann daher nur sehr begrenzt sein. Neue bestenfalls auskömmlich honorierte Aufgaben sind kein geeignetes Gegenmittel, weil sie wiederum zusätzliche Kosten auslösen. Wirkungsvolle Abhilfe kann nur die Politik leisten, indem sie dauerhaft eine inflationsgesicherte Honorierung schafft. Wie wichtig das jetzt ist, zeigt erst eine Rechnung, die den Effekt der Inflation fassbar macht. Das ist der Zweck dieses Beitrags. |

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn,

Apotheker und Dipl.-Kaufmann, DAZ-Redakteur

autor@deutsche-apotheker-zeitung.de

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