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Ankündigungen
Versammlungen von Apothekerkammern und -verbänden, ZL-Ringversuche, praktikumsbegleitender Unterricht und mehr
Nordrhein
AK: Sitzung der Kammerversammlung
Die 8. Sitzung der XVII. Kammerversammlung findet am Mittwoch, 16. November 2022 um 10:00 Uhrim Crowne Plaza, Rheinallee 1 in 41460 Neuss statt.
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung der XVII. Kammerversammlung am 15. Juni in Neuss
4. Bericht über die durchgeführten Beschlüsse der 7. Sitzung der XVII. Kammerversammlung am 15. Juni 2022
5. Ehrungen
6. Rahmenbedingungen für die Absicherung des Vor-Ort-Apothekensystems
- Branchenlage im Herbst 2022, Dr. Frank Diener, Generalbevollmächtigter, Treuhand Hannover GmbH
- Rechtliche Betrachtungen, Dr. Bettina Mecking
- Herausforderung Nachwuchs, Dr. Constanze Schäfer/Alexandra Barthel
- Herausforderung Berufspolitik, Präsident Dr. Armin Hoffmann
Haushaltsplan der Apothekerkammer Nordrhein
7. Haushaltsplan 2023
Versorgungswerk
8. Änderung der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
9. Bericht der Vorstandsvorsitzenden des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein
10. Berichte aus den Ausschüssen
a) Fortbildungsausschuss
b) Weiterbildungsausschuss
c) QM-Ausschuss
d) Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
e) Digitalisierungsausschuss
f) Wettbewerbs- und Berufsordnungsausschuss
g) Satzungsausschuss
h) Projektgruppe ATHINA/AMTS
i) Bericht aus der Apothekerstiftung Nordrhein
11. Verschiedenes
12. Termine
- 14. Juni 2023: 9. Sitzung der XVII. Kammerversammlung
- 22. November 2023: 10. Sitzung der XVII. Kammerversammlung
Sachsen
Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer
Erste Bekanntmachung
Im Juni 2023 endet die achte Wahlperiode der Kammerversammlung. Damit sind alle Mitglieder der Kammerversammlung auf der Grundlage der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer (WahlO) vom 4. Mai 2022 (Pharm. Ztg. 167 [2022] Nr. 19, S. 74 – 77) neu zu wählen.
Der Wahlausschuss gibt bekannt:
1. Die Wahl der Kammerversammlung findet durch Briefwahl nach den Grundsätzen der unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl statt (§ 1 Abs. 1 WahlO).
2. Wahlbüro ist die Geschäftsstelle der Sächsischen Landesapothekerkammer, Pillnitzer Landstraße 10 in 01326 Dresden (§ 5 Abs. 1 Satz 2 WahlO).
3. Wahlberechtigt und wählbar sind vorbehaltlich des § 10 Abs. 2 bis 4 Sächsisches Heilberufekammergesetz (SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBI. S. 935), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBI. S. 578) geändert worden ist, alle Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer, soweit sie in die Wählerlisten eingetragen sind (§ 4 WahlO).
4. Die Wählerlisten liegen in der Zeit vom 12. Dezember 2022 bis 9. Januar 2023 im Wahlbüro montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nicht an den Wochenenden und Feiertagen) sowie am 27., 28., 29. und 30. Dezember 2022 nur bis 16.00 Uhr zur Einsichtnahme aus (Einsichtnahmefrist, § 6 Abs. 2 WahlO).
5. Jeder Wahlberechtigte, der die Wählerlisten für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahmefrist schriftlich Einspruch beim Wahlleiter erheben oder die Berichtigung seiner personenbezogenen Daten beantragen (§ 6 Abs. 3 Satz 1 WahlO).
Die Wählerlisten werden am 9. Januar 2023 abgeschlossen. Bitte überzeugen Sie sich, dass Sie in die richtige Wählerliste eingetragen sind. Wir verweisen auf die Formulierung des § 2 WahlO:
„§ 2 Wahlkreise
(1) Es bestehen 4 Wahlkreise.
(2) Alle Wahlberechtigten, die in öffentlichen Apotheken tätig sind, gehören jeweils dem Wahlkreis 1, Wahlkreis 2 oder Wahlkreis 3 an. Maßgeblich für die Zuordnung ist der Sitz der öffentlichen Apotheke, in der der Wahlberechtigte tätig ist. Der Wahlkreis 1 umfasst die Kreisfreie Stadt Chemnitz und die Landkreise Vogtlandkreis, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen und Zwickau. Der Wahlkreis 2 umfasst die Kreisfreie Stadt Dresden und die Landkreise Görlitz, Bautzen, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Der Wahlkreis 3 umfasst die Kreisfreie Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen.
(3) Alle Wahlberechtigten, die in Krankenhausapotheken, in Wissenschaft, Industrie oder Verwaltungen pharmazeutisch tätig sind, bilden den Wahlkreis 4.
(4) Wahlberechtigte, die als Rentner aus dem Berufsleben ausgeschieden sind, bleiben dem Wahlkreis zugeordnet, dem sie zuletzt angehörten.
(5) Wahlberechtigte, die nicht nach § 2 Abs. 2 bis 4 zuordenbar sind, gehören dem Wahlkreis 1 bis 3 entsprechend ihres Hauptwohnsitzes an.“
6. Der Aufruf zu Wahlvorschlägen folgt mit der Zweiten Bekanntmachung zur Wahl der Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer 2023.
Westfalen-Lippe
AK: Sitzung der Kammerversammlung
Am Donnerstag, 1. Dezember 2022, 10.00 Uhr, findet virtuell (per Zoom-Meeting) die 6. Sitzung der Kammerversammlung der 17. Wahlperiode mit nachfolgender vorläufiger Tagesordnung statt:
Beginn: 10.00 Uhr, Mittagspause: 13.00 – 13.45 Uhr
1. Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Bericht der Präsidentin
4. Etatberatungen der AKWL
4.1 Haushaltsplan 2023
4.2 Rücklagenspezifizierung Berichterstatter: Dr. Andreas Walter, Münster
5. Status-Bericht zur Einführung des E-Rezeptes
6. Verschiedenes
Die Sitzung der Kammerversammlung ist für die Kammerangehörigen öffentlich. Aufgrund des Anfang Dezember zu erwartenden Infektionsgeschehens hat der Vorstand der AKWL gem. § 6 Abs. 9 der Hauptsatzung beschlossen, dass die Sitzung virtuell stattfinden wird. Hierfür benötigen wir im Vorfeld Ihre Anmeldung (bei Tanja Rickermann, E-Mail t.rickermann@akwl.de) und Ihre E-Mail-Adresse.
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