Arzneimittel und Therapie

Vorsicht bei ASS-100

Standardzulassungen sind nicht zur Thromboseprophylaxe gedacht

dm | Das BfArM weist in einer Risikoinformation vom 4. Oktober 2022 darauf hin, dass Präparate mit 100 mg Acetylsalicylsäure (ASS), die sich auf ­Basis einer Standardzulassung im Verkehr befinden, nicht für die Thromboseprophylaxe verordnet und auch nicht durch Apotheken abgegeben werden dürfen. Es drohe ein ­„Risiko für Fehldosierungen“, weil die Standardzulassungen für Acetylsalicylsäure/ASS in der Stärke 100 mg als ­alleinige Indikation „Schmerzen und Fieber“ aufweisen und somit für den Einsatz bei Kindern gedacht sind. Würden diese dennoch zur Thromboseprophylaxe eingesetzt, stünden den betroffenen Patienten keine adäquaten Dosierungshinweise in der Gebrauchsinformation zur Verfügung. Denn diese weist lediglich auf die üblichen Dosierungen als Analgetikum für Kinder hin (ab 50 mg bis 600 mg täglich). |

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