DAZ aktuell

Nur fünf Tage gültig

Rezepte für Lagevrio®

jb/ral | Seit Kurzem kann das orale COVID-19-Arzneimittel Lagevrio®in Deutschland verordnet werden. Die Therapie damit muss innerhalb von fünf Tagen nach Symptom­beginn starten – daher sind auch die Rezepte nur fünf Werktage gültig. Ärzte sollen dies vermerken.
Foto: M.Dörr & M.Frommherz/AdobeStock

Lagevrio® mit dem Wirkstoff Molnupiravir hemmt die virale RNA-Replika­tion durch Einbau des Triphosphat­metaboliten in das virale RNA-Genom. Eine erfolgreiche Therapie setzt voraus, dass mit der Einnahme von Lagevrio® innerhalb von fünf Tagen nach Auf­treten der Symptome begonnen wird. Insofern ist es logisch, dass entsprechende Verordnungen innerhalb von fünf (Werk-)Tagen in der Apotheke eingelöst werden müssen. Um dies besser kontrollieren zu können, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ihre Mitglieder in ihren Praxisnachrichten darauf hingewiesen, dass sie die Gültigkeitsdauer auf dem Rezept angeben sollen. Die Angabe „gültig bis“ sei übergangsweise er­forderlich, um eine missbräuchliche Verwendung zu verhindern, heißt es. Das Bundesministerium für Gesundheit habe eine entsprechende gesetz­liche Regelung angekündigt. Sobald diese umgesetzt sei, könnten Ärzte auf die zusätzliche Angabe verzichten, so die KBV. Die fünf Werktage zählten ab dem Ausstellungsdatum. Verordnungen, die z. B. am 20. Januar erfolgen, seien – da der 23. Januar kein Werktag ist – bis zum 26. Januar gültig. Danach dürfe der Apotheker das Medikament nicht mehr abgeben. |

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