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Gericht droht mit Zwangsgeld

Wegen fehlender Presseauskunft

ral | Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesgesundheits­ministerium (BMG) ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht. Grund ist eine ausstehende Presseauskunft zu Maskenbeschaffungen, gegen die die Mediengruppe „Main-Post“ geklagt hat.
Foto: imago images/photonews.at

Hintergrund für die Androhung des Zwangsgeldes: Auf dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 hatte das Bundesgesundheitsministe­rium ein Open-House-Vergabeverfahren eröffnet. Die Rahmenvereinbarungen sahen vor, dass Lieferanten bis spätestens 30. April 2020 Masken liefern sollten. Die Zahlung sollte dann binnen sieben Tagen erfolgen. Das ging in mehrerlei Hinsicht schief. Es wurden viel zu viele Masken geliefert und das BMG verweigerte in vielen Fällen die Zahlung, obwohl die Masken pünktlich geliefert wurden. Auf der anderen Seite gab es Lieferanten, die deutlich nach dem 30. April lieferten – und trotzdem bezahlt wurden. Die Main-Post wollte wissen, „auf wessen Veranlassung im Gesundheitsministerium“ akzeptiert worden sei, dass eine namentlich benannte Firma „lange nach dem 30. April 2020 anliefern konnte und diese gleichwohl bezahlt wurde“. Am 29. Juli 2022 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster das BMG bereits dazu verpflichtet, dem Zeitungsverlag die Frage zu beantworten. Das ist aus Sicht des Verlags und aus Sicht des Verwaltungsgerichts Köln bislang aber nicht zufriedenstellend geschehen. Ob ein Zwangsgeld hilft, bleibt abzuwarten. |

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