Leserbriefe

Erratum

DAZ 2022, Nr. 30, S. 24: „Gegen das Schwitzen“

In dem Beitrag zu dem neuen topischen Anticholinergikum Axhidrox® wurde fälschlicherweise Schweden als Erst­zulassungsland genannt. Auch ist das Präparat laut Auskunft des Her­stellers Dr. August Wolff erstattungs­fähig und wird nicht Schweregrad-abhängig eingesetzt, sondern ist nur bei schwerer primärer Hyperhidrose zugelassen. Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen. Im Folgenden die Klarstellung der Dr. August Wolff GmbH:

Im Rahmen des dezentralen Zulassungsverfahrens (DCP-Verfahrens) war Schweden Reference Member State (RMS) und zehn europäische Länder in Form von Concerned Member States (CMS) beteiligt: Estland, Finnland, Kroatien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Österreich, Deutschland, Dänemark. Schweden hat als RMS eine Zulassungsempfehlung ausgesprochen. Die erste Zulassung an sich wurde in Dänemark erteilt.

Axhidrox® steht seit dem 1. August 2022 auf dem deutschen Markt zur Therapie der schweren primären axillären Hyperhidrose in Form einer 1%igen Glyco­pyrroniumbromid-Creme zur Verfügung.

In den ersten vier Wochen sind täglich zwei Hub pro Achsel indiziert, danach kann die Anwendung auf zweimal pro Woche reduziert werden. Das Produkt wird nicht in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung gegeben, sondern nur bei schwerer primärer axillärer Hyperhidrose.

Im ersten Monat wird eine Packung benötigt. In den darauffolgenden Monaten kann die Häufigkeit der Anwendung – nicht die Einzeldosis – reduziert werden. Das Produkt ist eine GKV-Leistung und damit erstattungs­fähig, das G-BA-Verfahren läuft.

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