DAZ aktuell

Ärzte sollen 15 Euro für Abgabe antiviraler COVID-19-Arzneimittel erhalten

BMG plant Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

ks | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte es bereits angekündigt: Hausärzte sollen vom Bund beschaffte antivirale Arzneimittel künftig selbst an COVID-19-Patienten abgeben können. Nun hat sein Haus einen Referentenentwurf für eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vorgelegt, in dem die Vergütung und Abrechnung geregelt wird.

Derzeit stehen zur Behandlung von COVID-19-Patienten zwei oral anzuwendende antivirale Arzneimittel zur Verfügung: Paxlovid (Nirmatrelvir + Ritonavir) und Lagevrio (Molnupiravir). Beide Mittel hat der Bund beschafft, vor allem aber Paxlovid. Mehr als eine Million Behandlungseinheiten Paxlovid stehen zur Verfügung. Das Arzneimittel hat sich bei Risikopatienten als wirksam erwiesen. Es muss allerdings möglichst früh während der Erkrankung, spätestens fünf Tage nach Symptom­beginn, verabreicht werden. Bislang zeigten sich die Ärzte bei der Ver­ordnung zögerlich.

Damit nun Schwung in die Versorgung kommt, rüttelt Lauterbach am Apothekenprivileg: Hausärztlich tätige Ärzte und Ärztinnen – gleich ob sie gesetzlich oder privat Versicherte behandeln – sollen die Möglichkeit erhalten, sich mit den vom Bund beschafften antiviralen Arzneimitteln zu bevorraten und sie abzugeben. Seit der Minister dies Mitte Juli angekündigt hat, warteten auch die Apotheken auf die genauere Ausgestaltung in einer Rechtsverordnung.

Seit vergangenem Dienstag liegt nun ein Referentenentwurf für eine Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vor. Darin werden die Vergütung und die Abrechnung für diese besondere Form der Arzneimittelabgabe ge­regelt. Übrigens ausschließlich für „vom Bund beschaffte zugelassene antivirale Arzneimittel“ – der monoklonale Antikörper Evusheld, den Lauterbach im Juli auch als Dispensier-Kandidaten genannt hat, ist damit nicht erfasst. Zudem: Auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll eine Bevorratung sowie Abgabe an ihre Bewohner ermöglicht werden – auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung.

Auch die Apotheke soll 15 Euro erhalten

Wie soll es nun mit der Vergütung laufen? Für den Bund ändert sich bei den Ausgaben nichts: Er nimmt weiterhin 50 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) für eine Packung in die Hand, 20 Euro davon gehen an den Großhandel. Auch die Vergütungsregeln für Apotheken, die die antiviralen Arzneimittel weiterhin auf Rezept abgeben können, sollen bestehen bleiben: Sie erhalten 30 Euro (zzgl. Umsatzsteuer), wenn sie einen Boten einsetzen gibt es 8 Euro (inkl. Umsatzsteuer) dazu.

Für den Aufwand, der den Ärzten im Zusammenhang mit der Bevorratung und der Abgabe von Paxlovid entsteht, erhalten sie 15 Euro je abgegebene Packung. Da auch hier die Arzneimittel erst einmal von der Apotheke zu beschaffen sind, bleibt diese bei der Honorierung berücksichtigt: Apotheken erhalten in diesem Fall 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Packung. Sofern die Abgabe an die Ärzte im Wege der Belieferung durch die Apotheken erfolgt, erhalten Apotheken eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 8 Euro einschließlich Umsatzsteuer je erbrachter Belieferung. Die Vergütungsregeln sollen entsprechend für die Abgabe an zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen gelten.

Hausärzte-Chef: Großer Fortschritt

Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, begrüßt den Vorstoß aus dem Bundesgesundheitsministerium: „Dass Hausärztinnen und Hausärzte zukünftig die Möglichkeit haben sollen, anti­virale Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen wie beispielsweise Paxlovid direkt an ihre Patientinnen und Patienten abzugeben, ist ein großer Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und –Patienten“. Da das Arzneimittel möglichst früh angewendet werden müsse, ergebe es „absolut Sinn“, dass die Behandlung schnell begonnen werden könne.

Was in der Verordnung nicht geregelt wird – und dort auch nicht hineingehört – sind Vorgaben für die Hausärzte, wie sie die geeigneten Patienten erkennen. Der Hausärzteverband kündigt an, hierzu jetzt „praktikable Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen“. Bei der Verschreibung seien auch verschiedene Wechselwirkungen zu berücksichtigen, betont Weigeldt. Unter Umständen müssten andere Arzneimittel für kurze Zeit abgesetzt werden. „Der Einsatz ist folglich nicht trivial und muss im Einzelfall abge­wogen werden“. Wichtig ist Weigeldt zudem: „Paxlovid ist kein Ersatz für die Impfung. Die Impfung ist und bleibt der beste Schutz gegen einen schweren Verlauf.“

Der Referentenentwurf ist nun den betroffenen Verbänden zugegangen. Sie haben bis zum 5. August die Möglichkeit, hierzu Stellung zu beziehen. |

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