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Kein Fortschritt!
Eine Randnotiz
„Das ist auf jeden Fall etwas, das wir prüfen müssen“, hallte es Anfang März nach, als Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Talk-Format der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ankündigte, sich mit dem ärztlichen Dispensierrecht zu beschäftigen. Damals ging es um die Frage, ob Patienten im Notdienst Medikamente direkt aus der Praxis erhalten können sollen. Heute, mehr als vier Monate später, scheint der Minister die Antwort gefunden zu haben: Im Falle einer COVID-19-Therapie mit Paxlovid und Evusheld soll es zukünftig ein „gut vorbereitetes System“ geben, in dem die Ärzte nicht nur verordnen, sondern auch abgeben dürfen und dafür dann noch vergütet werden. Lauterbach, der Corona-ExpertInnenrat sowie der Hausärzteverband klopfen sich gegenseitig auf die Schulter. Doch ob so Patienten tatsächlich schneller und besser versorgt werden, darf wohl bezweifelt werden. Denn warum sollten Menschen mit Corona-Symptomen nach dem Arztbesuch erst noch zum PCR-Test und danach wieder in die Praxis zurückkommen, um das benötigte Arzneimittel zu erhalten? Apotheken sind gut zu erreichen und verfügen über die besseren Öffnungszeiten. Das Interaktionspotenzial von Paxlovid bedarf sowieso einer pharmazeutischen Abklärung. Viel zielführender wäre es, wenn die Apotheken symptomatische Personen mittels PCR testen dürften und sie gegebenenfalls danach direkt mit Paxlovid und Evusheld versorgen.
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