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DAZ aktuell
Cannabis als Genussmittel
Forderungen von ABDA und VCA
Zwar lehnt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken prinzipiell ab, dennoch kann sie sich Marihuana in der Apotheke vorstellen. Für eine sichere und kontrollierte Abgabe hätten Apotheken alles – „vom Personal mit dem nötigen Know-how bis hin zu den Tresoren“, so Overwiening. Die ABDA bietet daher ihre Hilfe an, unter einer Bedingung: Genuss-Cannabis soll ausschließlich in Apotheken abgegeben werden dürfen, um den sicheren Verkauf dokumentieren und überwachen zu können.
Der Verband der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) vertritt eine andere Position. Gegenüber der DAZ sagte VCA-Geschäftsführerin Christiane Neubaur, da nicht alle Apotheken das Genussmittel abgeben möchten, könne es so keine flächendeckende Versorgung geben. Das wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers, der den illegalen Handel mit Cannabis stoppen möchte. Neubaur plädiert daher für ein „friedliches Miteinander“ von Apotheken und anderen lizenzierten Fachgeschäften, die Cannabis in Umlauf bringen. Konsumenten sollten selbst aussuchen können, wo sie das Genussmittel kaufen. |
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