DAZ aktuell

Cannabis als Genussmittel

Forderungen von ABDA und VCA

mp/ral | Dass Cannabis in Deutschland legalisiert wird, steht so gut wie fest. An den Details wird derzeit gearbeitet, im Dezember soll es einen Referentenentwurf geben. Die ABDA und der Verband der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) haben sich bereits positioniert.
Foto: H_Ko/AdobeStock

Zwar lehnt ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening den Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken prinzipiell ab, dennoch kann sie sich Marihuana in der Apotheke vorstellen. Für eine sichere und kontrollierte Abgabe hätten Apotheken alles – „vom Personal mit dem nötigen Know-how bis hin zu den Tresoren“, so Overwiening. Die ABDA bietet daher ihre Hilfe an, unter einer Bedingung: Genuss-Cannabis soll ausschließlich in Apo­theken abgegeben werden dürfen, um den sicheren Verkauf dokumentieren und überwachen zu können.

Der Verband der cannabisversorgenden Apotheken (VCA) vertritt eine andere Position. Gegenüber der DAZ sagte VCA-Geschäftsführerin Chris­tiane Neubaur, da nicht alle Apotheken das Genussmittel abgeben möchten, könne es so keine flächendeckende Versorgung geben. Das wäre nicht im Sinne des Gesetzgebers, der den ­illegalen Handel mit Cannabis stoppen möchte. Neubaur plädiert daher für ein „friedliches Miteinander“ von Apotheken und anderen lizenzierten Fachgeschäften, die Cannabis in Umlauf bringen. Konsumenten sollten selbst aussuchen können, wo sie das Genussmittel kaufen. |

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