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Praxis

Bereit für das E-Rezept

Tipps für einen reibungslosen Umgang mit elektronischen Verordnungen

Das E-Rezept hat lange auf sich warten lassen. Damit man dennoch keine Über­raschung erlebt, wenn man die erste elektronische Verordnung beliefern soll, gibt es Hilfsmittel, wie Checklisten, die die Vorbereitungen erleichtern. Sobald die Technik funktioniert, sollte man auch nicht zögern damit zu werben, dass man „E-Rezept ready“, also bereit für elektronische Verordnungen, ist. | Von Carolin Kühnast

Bereits seit einigen Monaten werden nun elektronische Verordnungen in den Apotheken eingelöst. Vor allem in den letzten Wochen nahm die Anzahl stark zu. In der Statistik der Gematik ist zu erkennen, dass seit Beginn des Jahres bis Anfang Mai ca. 13.000 E-Rezepte eingelöst wurden. Diese Zahl hat sich innerhalb von vier Wochen mehr als verdoppelt: am 8. Juni waren es bereits mehr als 30.000 eingelöste elektronische Verordnungen. Es ist demnach nicht ausgeschlossen, dass jede Apotheke, vielleicht schneller als gedacht, mit dem ersten E-Rezept zu tun haben wird.

Vorbereitungen überprüfen

Nachdem viele Apotheken die technischen Voraussetzungen bereits vor Monaten erfüllt haben, lohnt es sich nachfolgend alle Schritte zu überprüfen, um Fehler zu vermeiden. Die Gematik bietet eine Checkliste an, die für den allgemeinen Überblick geeignet ist. Mit dem Webcode G4AZ8 im Suchfeld von DAZ.online, gelangen Sie direkt auf das Dokument.

Zu den technischen Voraussetzungen zählen ein Kartenterminal, der Konnektor für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) sowie die Institutionskarte (SMC-B) und der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Außerdem ist ein Scanner am HV-Platz nötig, der die QR-Codes der E-Rezepte auslesen kann. Dazu eignen sich alle Scanner, die Data-Matrix-Codes (Stichwort Securpharm) ver­arbeiten können. Die SMC-B-Karte steckt dauerhaft im Haupt-Kartenterminal und dient als Identitätsnachweis (ID) einer jeden Apothekenfiliale. Besitzt die Apotheke mehrere Kartenterminals, ist es aus Sicherheitsgründen sinnvoll die Karte im Backoffice oder Büro einzustecken. Um E-Rezepte zu beliefern, muss die SMC-B-Karte verifiziert werden. Dies ist beispielsweise notwendig, wenn über Nacht keine Stromverbindung zum Terminal besteht. In diesem Fall muss die Institutionskarte täglich erneut verifiziert werden. Es ist deshalb wichtig, dass jeder im Team weiß, wie dieser Vorgang funktioniert. Auch der eHBA muss vor der ersten Nutzung freigeschaltet werden. Dabei wird eine persönliche PIN-Nummer vergeben.

Ob verifizieren, legitimieren oder freischalten: für alle Prozesse sind Passwörter notwendig. Am besten werden die Unterlagen der TI und des Softwareanbieters inklusive aller Service-Telefonnummern und Arbeitsanweisungen in einem Ordner gebündelt aufbewahrt. So ist der Start einfach und es wird viel Zeit gespart, wenn im Apothekenalltag schnelle Hilfe erforderlich ist. Stellt eine Apotheke bereits elektronische Impfzertifikate aus, dann ist das der beste Beweis für eine intakte TI-Anbindung. Alle Apotheken, die so weit ausgerüstet sind, können sich als „E-Rezept ready“ bezeichnen – die technischen Voraussetzungen sind erfüllt.

Wie weit sind die Software­anbieter? – Der TI-Score

Neben der kurzen, übersichtlichen Checkliste der Gematik, sind es vor allem die Softwarehäuser selbst, die Schulungen und Informationsmaterial anbieten. Wie weit der jeweilige Anbieter bereits ist, wird mit dem Telematikinfrastruktur(TI)-Score abgebildet. Dieser wird von der Gematik veröffentlicht und ist auf DAZ.online mit dem Webcode P4TK7 einsehbar. Dabei werden die Softwareanbieter danach bewertet, ob bereits E-Rezepte bearbeitet werden können, Schulungsmaterial verfügbar ist oder an Testphasen teilgenommen wird. Wer den Score in den letzten Wochen beobachtet hat, konnte feststellen, dass eine Entwicklung stattgefunden hat. Mittlerweile (Stand: 8. Juni) haben alle Anbieter (ausgenommen UniPharm) die Einschätzung „A“ oder „B“ erhalten. Softwareanbieter wie Pharmatechnik Ixos, Aposoft, awintaOne® oder WinApo® 64 Pro werden in die Kategorie „A“ eingestuft. Das bedeutet, dass die E-Rezept-Funktion erfolgreich eingeführt wurde und die Anwendung empfohlen wird. Häufig werden kostenfreie Schulungsvideos oder Screenshots zur Verfügung gestellt, in denen der Prozess der ­E-Rezept-Bearbeitung anschaulich ­erklärt wird. Die Apotheke sollte sich in den kommenden Wochen mit den Angeboten, z. B. Checklisten, ihres Anbieters vertraut machen und alle nötigen Applikationen oder Softwareupdates in Anspruch nehmen. In einem letzten Schritt wird die ­Tele­matik-ID einmalig im Warenwirtschaftssystem hinterlegt, damit ein Zugriff auf die TI gewährleistet wird und das Zusammenspiel im Apotheken­alltag funktioniert.

Mit Test-E-Rezepten üben

Um die reine Funktion und den Ablauf auszuprobieren, können Test-E-Rezepte verwendet werden. Dies ist in Kooperation mit einer Arzt- oder Zahnarztpraxis möglich, die nach der Anleitung auf der Gematik-Website solche Verordnungen ausstellt. Diese Rezepte sind nicht zur Abrechnung, sondern zur reinen Erprobung des Prozesses gedacht. Eine erneute Freigabe ist nach der Bearbeitung notwendig, damit das Rezept mehrfach verwendet werden kann. Einfach dargestellt, wird das elektronische Rezept vom TI-Server heruntergeladen, bearbeitet und dann nach erneuter Frei­gabe wieder an diesen zurückgegeben. Die Bearbeitung des Rezeptes erfolgt ähnlich wie aktuell bei den Muster-16-Rezepten. Verfügt der eigene Softwareanbieter über Schulungsvideos oder anderes Informationsmaterial, sollte dieses jedem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, um die Prozesse selbst zu verinnerlichen. Daneben bieten einige Softwarehäuser auch Test-E-Rezepte an, die der reinen Funktionsüberprüfung dienen. Erscheint beim Scannen eines solchen Rezeptes der Hinweis: „Das Rezept wird gerade in einer anderen Apotheke bearbeitet“, ist der Testvorgang als erfolgreich anzusehen. Vorteil ist, dass dieser Prozess unbegrenzt häufig durchgeführt werden kann, um jederzeit die Funktionsfähigkeit der TI zu testen, z. B. nach einem Stromausfall.

Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

  • Alle Unterlagen wie Passwörter, Service-Nummern oder Karten, an einem Ort in der Apotheke bündeln – so ist alles schnell griffbereit
  • Das Team mitnehmen! Alle sollen mit den Prozessen vertraut sein, Zugang zu den Unterlagen haben und ein Test-E-Rezept bearbeitet haben
  • Wenn die Apotheke Impfzertifikate ausstellen kann, ist die TI-Technik bereits „E-Rezept ready“
  • Der eHBA muss nur im Karten­terminal stecken, wenn eine elektronische Unterschrift gebraucht wird – zum Beispiel bei Rezept­änderungen oder -korrekturen
  • Checklisten nutzen – entweder von der Gematik oder dem eigenen Software-Anbieter
  • Über einen Kartenterminal im Backoffice nachdenken, in dem sich die SMC-B Karte befindet und wo die Rezeptkontrolle erfolgt – so ist die Institutionskarte sicher und es entstehen keine unnötigen Wege für das Einstecken des eHBA
  • Test-E-Rezepte ausprobieren – entweder von Arztpraxen aus der Umgebung oder zum reinen Techniktest von einem Softwareanbieter
  • Erst starten, wenn alles optimal läuft, damit der Kunde den vollen Service genießen kann
  • Den „E-Rezept ready“ Haken auf der Website mein-apothekenportal.de setzen, um vom Kunden in der Gematik-App schnell gefunden zu werden

E-Rezepte aus der Umgebung

Wenn die Apotheke bereit ist und alle Mitarbeiter den Test-Prozess einmal durchlaufen haben, beginnt das Warten auf das erste echte E-Rezept. Es ist hilfreich, sich in der näheren Umgebung zu erkundigen, welche Arzt- oder Zahnarztpraxen bereits E-Rezepte ausstellen oder wann die Umstellung ansteht. Je mehr Ärzte in der Umgebung beginnen, desto höher ist die Chance, ein elektronisches Rezept zu erhalten.

Im Weiteren stellt sich die Frage, wie man als Apotheke digital von Kunden gefunden werden kann. Nutzern, die die Gematik-App für die Rezeptübermittlung verwenden, wird angezeigt, ob die ausgewählte Apotheke bereits E-Rezepte verarbeiten kann. Um als Apotheke für den Kunden „sichtbar“ zu werden, kann man auf der Website mein-apothekenportal.de (Plattform, mit der u. a. Impfzertifikate ausgestellt werden) einen Haken bei „E-Rezept ready“ setzen. Die Abrechnung der Rezepte erfolgt nach Kontrolle durch den Apotheker auf elektronischem Weg und ist bereits möglich. Alle Apotheken können ohne Anmeldung oder Registrierung jedes vorliegende GKV-E-Rezept beliefern und ab­rechnen.

Kunden mitnehmen

Wer bereit ist, E-Rezepte zu beliefern, sollte das nicht für sich behalten. Es bietet sich an, alle Medienplattformen mit dieser Information zu bespielen, um den neuen Apothekenservice anzupreisen. Ob auf Website, Social-Media Account, Straßenreiter oder im Schaufenster: alle Kunden sollen wissen, dass elektronische Rezepte willkommen sind. Nützlich dazu ist das Informationsmaterial der ABDA, welches unter www.apothekenkampagne.de heruntergeladen werden kann. Es beinhaltet eine große Auswahl an Bildern und Videos, die auch für den Apotheken-TV geeignet sind. Die Apothekerkammer und der Apotheker­verband Westfalen-Lippe informieren in einem speziell für Endkunden kreierten Kurzvideo über den Umgang mit der elektronischen Verordnung. Das „Erklär-Video zum E-Rezept“ findet man unter anderem auf YouTube, wo es heruntergeladen oder als Link in die eigene Website integriert werden kann. Durch aktive Bewerbung und Information der Kunden kann das neue digitale Rezept die Apotheken vor Ort stärker machen und langfristig Erleichterung in den Apotheken­alltag bringen. |

Häufige Fragen

Muss der eHBA genau wie die SMC-B-Karte dauerhaft im Kartenterminal stecken?
Nein, das ist nicht nötig. Er ist nicht für die Rezeptbelieferung notwendig, sondern für Rezeptänderungen und ermöglicht dabei die elektronische Signatur. Beispielsweise muss der Ausweis im Rahmen der nachträglichen Rezeptkontrolle und der damit verbundenen Korrekturen im Terminal eingesteckt sein.

Kann das Papierrezept mit dem Rezeptcode vervielfältigt bzw. gefälscht werden?
Nein, da das eigentliche Rezept verschlüsselt auf dem Server der Telematik-Infrastruktur liegt. Wurde es einmal abgerufen, bearbeitet und die Medikamente an den Kunden ausgeliefert, ist ein wiederholter Download ausgeschlossen. Es erscheint nun ein Hinweis, dass das Rezept gerade in einer anderen Apotheke bearbeitet wird oder bereits bearbeitet wurde. Der Ausdruck mit dem Code kann nach der Belieferung durch die Apotheke datenschutzkonform entsorgt werden, da es keinen Rezeptstatus mehr trägt.

Literatur

Das E-Rezept. Ein Informationsvideo des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e. V. , 12. Mai 2022, www.youtube.com/watch?v=HQHYr--93Uo

Das eRezept ist da! Machen Sie sich jetzt bereit! Information der Noventi Health SE, www.noventi.de/erezept/

E-Rezept Live-Check: Testen Sie mit uns Ihre Systeme! Webinar von Apotheke Adhoc, www.youtube.com/watch?v=hgNaDoc2lCI

TI-Score E-Rezept – AVS Apothekenverwaltungssysteme, Information der gematik, Aufruf am 8. Juni 2022, www.ti-score.de/e-rezept/apotheken

Wie funktioniert das Test-E-Rezept? Information für (Zahn-)Arztpraxen. Information der gematik, www.gematik.de/media/erezept/Medien/Bilder/Landingpage_Funnel/E-Rezept_Testrezept_Praxen_Kurz_Erklaert_gematik.pdf

Wie ist der aktuelle Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen? Information der gematik, Aufruf am 8. Juni 2022, www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard

Autorin

Carolin Kühnast – Apothekerin und Fach­autorin. Mit @how_to_apotheke hat sie 2020 auf Insta­gram eine Seite für den Austausch für Apothekerinnen und Apotheker geschaffen, auf welcher Themen rund um moderne Apotheken­führung und Organisation thematisiert werden.

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