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Arzneimittel und Therapie
Empfehlungen für Affenpocken-Impfung
STIKO hat Beschlussentwurf vorgelegt
Impfstoffe, die gegen echte Pocken (Variola) entwickelt wurden, sollen auch vor Affenpocken schützen, denn diese sind den humanpathogenen Pockenviren sehr ähnlich. In der EU gibt es seit dem Jahr 2013 einen zugelassenen Pockenimpfstoff (Imvanex®), der attenuierte Kuhpockenviren (modifiziertes Vacciniavirus Ankara, MVA) enthält (s. a. DAZ 2022, Nr. 23, S. 23). In den USA und Kanada ist dieser auch zur Prävention einer Affenpockeninfektion zugelassen – dort gibt es zwei zugelassene Pockenimpfstoffe.
Der Beschlussentwurf der Ständigen Impfkommission (STIKO) sieht eine Postexpositionsprophylaxe für Personen ab 18 Jahren nach Affenpocken-Exposition und eine Indikationsimpfung für Personen mit einem erhöhten Expositions- und/oder Infektionsrisiko mit dem Impfstoff Imvanex® vor.
Somit soll nach engem körperlichen Kontakt über nicht-intakte Haut oder über Schleimhäute mit einer an Affenpocken erkrankten Person (z. B. sexuelle Kontakte, Haushaltskontakte) oder bei längerem ungeschützten Face-to-Face-Kontakt unter einem Meter Abstand so früh wie möglich mit Imvanex® geimpft werden. Spätestens sollte die Impfung nach 14 Tagen stattfinden. Das gilt auch in der medizinischen Versorgung, wenn ein Kontakt ohne ausreichende persönliche Schutzausrüstung stattgefunden hat – also ohne FFP2-Maske oder medizinischen Mund-Nasen-Schutz und ohne Handschuhe und Schutzkittel. Dabei ist auch an den Kontakt mit Körperflüssigkeiten und möglicherweise kontaminiertem Material zu denken. Somit soll auch Personal in Laboratorien „mit akzidentell ungeschütztem Kontakt zu Laborproben, die nicht inaktiviertes Affenpockenmaterial enthalten“ geimpft werden.
Weil die Affenpocken-Fälle in Deutschland bisher ausschließlich bei Männern der MSM-Community (Männer, die Sex mit Männern haben) aufgetreten sind, wird die Indikationsimpfung von der STIKO zunächst nur für diese Gruppe bei wechselnden sexuellen Partnern und für Personal in Speziallaboratorien empfohlen (nach individueller Risikobewertung durch Sicherheitsbeauftragte). Für die Grundimmunisierung ist die Gabe von zwei Impfstoffdosen in einem Abstand von ≥ 28 Tagen vorgesehen (subkutane Applikation). Bei Personen, die in der Vergangenheit bereits gegen Pocken geimpft wurden, reicht eine einmalige Impfung. |
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