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DAZ aktuell
Begleitung bei oraler Antitumortherapie
Tumorpatienten können eine Medikations- und Folgeberatung erhalten
Patienten, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Therapie mit oralen Antitumortherapeutika begonnen haben oder bei denen eine neue Folgetherapie mit dieser Substanzklasse angesetzt wurde, haben Anspruch auf pharmazeutische Betreuung. Um dies leisten zu können, benötigen Apotheker eine entsprechende Fortbildung.
Die Leistung erfolgt analog der „erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation“. Dabei sind die Besonderheiten der oralen Antitumortherapie zu berücksichtigen. Die Beratung wird mit 90 Euro netto honoriert.
Folgeberatung bei Bedarf
Entsteht im Verlauf der Therapie weiterer Beratungsbedarf, so kann nach zwei bis sechs Monaten eine Folgeberatung durchgeführt werden. Diese ist als semistrukturiertes Gespräch vorgesehen. Dabei sollen erneut der Hintergrund der Therapie erörtert, Anwendungs- und Handhabungsprobleme geklärt sowie Bedenken des Patienten hinsichtlich der Therapie besprochen werden. Gegebenenfalls kann auch der behandelnde Arzt eingebunden werden. Die Folgeberatung wird mit 17,55 Euro netto vergütet. |
Auf einen Blick
Dienstleistung: pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Anspruch: Patienten mit oralen Antitumortherapeutika innerhalb der ersten sechs Monate nach Therapiebeginn sowie bei neuer Folgetherapie
Leistungserbringer: Apothekerinnen und Apotheker mit entsprechender Fortbildung
Ablauf: erweiterte Medikationsberatung und bei Bedarf, z. B. bei Anwendungsproblemen, eine Folgeberatung
Vergütung: 90 Euro netto, Folgeberatung 17,55 Euro netto
Sonder-PZN: 17716820, für die Folgeberatung: 17716837
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