DAZ aktuell

„Einzelfälle mit negativen Erfahrungen“

Hilfsmittelbürokratie aus Sicht des GKV-Spitzenverbands

eda | Um als Apotheke die Bevölkerung mit Hilfsmitteln zu versorgen, reichen weder Betriebserlaubnis noch Approbationsurkunde. Je nach Produktgruppe und Versorgungsbereich müssen die Betriebe die unterschiedlichsten Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren erfüllen und alle fünf Jahre erneut nachweisen. Für die Apothekerinnen und Apotheker bedeutet dies einen zum Teil immensen bürokratischen Aufwand und Ärger mit den für die Präqualifizierung beauftragten Stellen. Wie sehen die Krankenkassen die Situation? Können sie das Leid der Leistungserbringer nachvollziehen? Wir sprachen mit Carla Meyerhoff-Grienberger, Referats­leiterin beim GKV-Spitzenverband, Fachgebiet Hilfsmittelversorgung.

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