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DAZ aktuell
Apothekenrechenzentren setzen auf Sicherheit
Noventi bietet bedingte Abtretung / ARZ Haan wirbt mit Bonitätszertifikat
Auf die vielschichtige Debatte über die Sicherheit der Abrechnungsgelder bei den Rechenzentren hatte der Marktführer Noventi im Februar 2021 mit einer Zusatzvereinbarung zu seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen reagiert. Noventi hatte die Kunden damals aufgefordert, den neuen Bedingungen zuzustimmen. Nun wendet sich das Unternehmen erneut an die Apotheken und erklärt, die neue Zusendung sei wortgleich mit derjenigen vom Februar 2021. Damals seien viele Vereinbarungen gar nicht oder fehlerhaft zurückgesendet worden. Darum sende Noventi die Zusatzvereinbarung nochmals und bitte um Bestätigung. Zum Inhalt der Ergänzung erklärt Noventi, die Abtretung der vorgelegten Forderungen werde gemäß dieser Regelung erst dann vollzogen, „wenn Sie auch die von uns geschuldete Auszahlung für die vorgelegte Forderung erhalten haben“. Weiter heißt es dazu: „Sie bleiben solange Inhaber der vorgelegten Forderungen, bis Sie die dafür vereinbarten Auszahlungen von uns erhalten haben.“ Noventi bezeichnet dies als „Zug-um-Zug-Abtretung“.
Bedingte Abtretung als Sicherheitsmaßnahme
Den Hintergrund bildet offenbar die andauernde Diskussion über Forderungsabtretungen. Denn damit wird das Rechenzentrum zum Eigentümer der Forderungen gegen die Krankenkassen. Dies gilt als ein wichtiger Grund, weshalb die meisten AvP-Kunden keine Aussonderungsrechte erhalten haben. Daher verweisen einige Rechenzentren darauf, dass die Apotheken bei ihnen keine Forderungen abtreten müssen und dies auch früher nicht mussten. Noventi blieb dagegen bei den dort praktizierten Forderungsabtretungen, bietet aber seit Februar 2021 die besagte Zusatzvereinbarung. Diese wurde offenbar durch die Erfahrungen mit dem AvP-Insolvenzverfahren inspiriert. Denn im Januar 2021 hatte AvP-Insolvenzverwalter Jan-Phillip Hoos Aussonderungsrechte für eine kleine Gruppe von AvP-Kunden gewährt, mit denen AvP eine bedingte Abtretung vereinbart hatte, die erst im Gegenzug zur Zahlung durch die Krankenkasse wirksam wird. Eine solche bedingte Abtretung enthält auch die Zusatzvereinbarung von Noventi. Wirksam ist sie aber wohl nur für Kunden, die ihr ausdrücklich zustimmen.
Positive Einschätzung von Douglas
Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen hat daraufhin den Apothekenrechtsexperten Dr. Morton Douglas um seine rechtliche Einschätzung gebeten. In einem Schreiben von Douglas, das der DAZ vorliegt, erklärt er, mit der Zusatzvereinbarung werde das Gap, das bei AvP bestand, geschlossen. Douglas erläutert auch, warum die Abtretung „im Voraus“ sinnvoll sein könne, obwohl sie unter einer aufschiebenden Bedingung stattfinde. Das solle nach seinem Verständnis sicherstellen, dass die Apotheke nicht mehrfach über die Forderung verfügt. Douglas erklärt, mit der Zusatzvereinbarung sei das Risiko, das sich bei AvP verwirklicht habe, „weitestgehend ausgeschlossen“. Es verbleibe das allgemeine Insolvenzrisiko, nach dem Rechtshandlungen angefochten werden können, wenn ein Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte.
ARZ Haan erhält Bonitätszertifikat der Creditreform
Zugleich setzen auch andere Rechenzentren auf Sicherheit. ARZ Haan stellt seine „ausgezeichnete Bonität“ heraus und verweist dazu auf das Bonitätszertifikat „CrefoZert“, das die Creditreform Solingen dem Rechenzentrum am 16. Mai verliehen hat. Die Creditreform ist eine traditionsreiche Wirtschaftsauskunftei, die nach eigenen Angaben die weltweit größte Datenbank über deutsche Unternehmen betreibt und mehr als 157.000 Unternehmensmitglieder hat. ARZ Haan sieht die Auszeichnung durch die Creditreform als „Beleg für das nachhaltige Wachstum und die kontinuierlich positiven Geschäftszahlen des Unternehmens“. In einer Pressemitteilung heißt es dazu, das CrefoZert erhielten nur Unternehmen, die keinerlei Bonitätsrisiken erkennen ließen. Aufgrund der strengen Kriterien könnten nur zwei Prozent aller deutschen Unternehmen diese Zertifizierung erlangen. Grundlage der Zertifizierung seien eine umfassende Jahresabschlussanalyse, die Prüfung der aktuellen Daten, der Bonitätsindex der Creditreform und ein Management-Gespräch. Zur Sicherung des Qualitätsstandards gelte das Zertifikat nur für ein Jahr. Klaus Henkel, Geschäftsführer der ARZ Service GmbH, erklärte dazu, das jahrzehntelange Vertrauen der Kundinnen und Kunden „in unsere Erfahrung und Innovationskraft spiegelt sich auch in den Geschäftszahlen wider“. Es sei von hoher Relevanz, die Bonität eines Apothekenrechenzentrums jährlich durch die Creditreform Rating AG zusätzlich überprüfen zu lassen. Henkel sieht darin einen weiteren permanenten Überwachungsprozess im Sinne der Kunden.
NARZ verweist auf Eigenkapitalquote
Mit dem Zertifikat werden allerdings nur Mitgliedsunternehmen der Creditreform ausgezeichnet. Daher ergibt sich daraus kein direkter Vergleich mit anderen Rechenzentren, die wiederum eigene Wege gehen, um ihre Zuverlässigkeit herauszustellen. So verweist das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) seit vielen Jahren im Rahmen der Mitgliederversammlungen auf die sehr hohe Eigenkapitalquote, die regelmäßig über 90 Prozent liegt. Das Sicherheitsargument wird dort schon lange herausgestellt und ist nun offenbar zu einem zentralen Wettbewerbsfaktor für die Rechenzentren geworden. |
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