Die Seite 3

Auf den Prüfstand!

Foto: DAZ/Alex Schelbert

Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

Mit Spannung haben wir alle auf den 19. Mai 2022 gewartet. An diesem Tag hatten wir gehofft, endlich mehr darüber zu erfahren, zu welchem Ergebnis die Schiedsstelle zu den pharmazeutischen Dienstleistungen gekommen ist. Immer noch steht die Frage im Raum, welche Dienstleistungen denn nun von den Apotheken zu welcher Vergütung aus dem dafür vorgesehenen 150-Millionen-Euro-Topf zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können.

In Kraft getreten ist das entsprechende Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken schon am 15. Dezember 2020. Ein Jahr später wurden die Gelder bereitgestellt. Doch den gesetzlichen Krankenkassen und der Apothekerschaft ist es nicht zeitnah gelungen, sich auf entsprechende Dienstleistungen und deren Vergütung zu einigen. Die Schiedsstelle musste angerufen werden. Jetzt soll sie endlich zu einem Ergebnis gekommen sein. Doch eine offizielle Erklärung gibt es noch nicht.

BAK-Präsident Thomas Benkert bestätigte zwar in seiner Eröffnungsrede beim Pharmacon in Meran die Einigung zwischen dem Deutschen Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband, doch über deren Inhalt sei Stillschweigen vereinbart worden, bis der schriftliche Schiedsspruch vorliege. Wann das sein wird, ist offen. Über die Art und Honorierung der diskutierten pharmazeutischen Dienstleistungen darf solange weiter gerätselt werden. Irgendetwas mit Medikationsanalyse werde wohl dabei sein, aber mehr wollte oder konnte Benkert nicht verraten. Folgt man einer Meldung der Pharmazeutischen Zeitung – immerhin dem offiziellen Organ der ABDA – dann soll es weiterhin gewaltig hinter den Kulissen rumoren: der Einigungsvorschlag sei nicht auf Zustimmung der Kassen gestoßen. Zwar könnten die Apotheken nach der schriftlichen Verkündigung des Schiedsstellenspruchs mit den Dienstleistungen loslegen. Doch was, wenn der GKV-Spitzenverband dagegen erfolgreich klagt? Müssen dann die Dienstleistungen nur gestoppt werden oder ist auch die Vergütung schon erbrachter Dienstleistungen gefährdet? Eine Klage könnte also zu einer weiteren Hängepartie für die 150 Millionen Euro werden, die schon seit Anfang des Jahres bereitstehen – Geld, das dringend für die Verbesserung der Arzneimitteltherapie von Millionen von Patienten benötigt wird.

Was folgt daraus? Ganz generell müsste die Politik spätestens an dieser Stelle das Verfahren und insbesondere die Blockademöglichkeiten auf den Prüfstand stellen. Möglicherweise sind die im Pflegebonusgesetz verankerten Regelungen zur Grippeimpfung in den Apotheken eine erste Lehre (s. S. 9). Denn hier ist festgeschrieben, dass GKV-Spitzenverband und DAV zwei Monate Zeit haben, sich über die Vergütung zu einigen. Wird dann die Schiedsstelle angerufen, so muss sie nach einem Monat zu einem Ergebnis gekommen sein. Ungeachtet dessen: Eine grundlegende Diskussion darüber, wie das System der Selbstverwaltung verbessert werden kann, auch ob es noch zeitgemäß ist und wenn ja, welche Vorteile es trotz aller Probleme hat, ist dringend geboten. Denn es kann nicht sein, dass die Umsetzung (unliebsamer) politischer Entscheidungen auf der Ebene der Selbstverwaltung einfach ausgebremst werden kann.

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