Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Digitale Gesundheits­anwendungen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. Mai 2022 (BAnz AT 11.05.2022 B9) ist die „7. Bekanntmachung zu den digitalen Gesundheitsanwendungen“ vom 1. April 2022 abgedruckt.*

 

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers sind „Bekanntmachungen eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ...

  • Vandetanib (Neubewertung nach Fristablauf [Medulläres Schilddrüsenkarzinom])“ vom 18. März 2022 (BAnz AT 12.05.2022 B4),
  • Albutrepenonacog alfa (Überschreitung 50-Millionen-Euro-Grenze: Hämophilie B, kongenitaler Faktor-IX-Mangel)“ vom 7. April 2022 (BAnz AT 12.05.2022 B5),
  • Erdnussprotein als entfettetes Pulver von Arachis hypogaea L., semen (Erdnüsse) (Erdnussallergie, ≥ 4 Jahre)“ vom 7. April 2022 (BAnz AT 12.05.2022 B6)

abgedruckt.*

 

Nachtrag zum Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Mai 2022 (BAnz AT 16.05.2022 B2) ist eine „Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und Pflegekassen – Nachtrag zum Hilfsmittelverzeichnis und zum Pflegehilfsmittelverzeichnis“ vom 29. April 2022 abgedruckt.*

Hessen

Das Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen gibt folgende Veröffentlichungen bekannt:

Öffentliche Zustellung

Frankfurt am Main, den 28.04.2022
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen
Mitgliedsnummer: 210736

Mitglied: Jagoda Agnieszka Voy

Letzte bekannte Anschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 31
64560 Riedstadt

Dem Mitglied sind folgende Dokumente zuzustellen:

Bescheid vom 28.04.2022, Az.: II VW 2/21;
Bescheid vom 28.04.2022, Az.: 210736
und
Bescheid vom 28.04.2022, Az.: 210736.

Die vorbezeichneten Dokumente werden nach § 10 Absatz 1 VwZG öffentlich zugestellt. Die Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 VwZG).

Die Dokumente können von dem Mitglied gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter nach vorheriger Terminabsprache beim Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen eingesehen werden. Hierfür bitten wir um Terminvereinbarung unter folgender Telefonnummer:

069 2474535–48 oder 069 2474535–45.

VERSORGUNGSWERK der Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R

Michael Aland, Geschäftsführer

Öffentliche Zustellung

Frankfurt am Main, den 28.04.2022
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen
Mitgliedsnummer: 200572

Mitglied: David Hilz

Letzte bekannte Anschrift:
Falkstraße 49
60486 Frankfurt am Main

Dem Mitglied sind folgende Dokumente zuzustellen:

Bescheid vom 10.06.2021, Az.: 200572

Das vorbezeichnete Dokument wird nach § 10 Absatz 1 VwZG öffentlich zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit der Veröffent­lichung dieser Benachrichtigung in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können (§ 10 Abs. 2 VwZG).

Das Dokument kann von dem Mitglied gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter nach vorheriger Terminabsprache beim Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen eingesehen werden. Hierfür bitten wir um Terminvereinbarung unter folgender Telefonnummer:

069 2474535–48 oder 069 2474535–45.

VERSORGUNGSWERK der Landesapothekerkammer Hessen K.d.ö.R

Michael Aland, Geschäftsführer

Nordrhein-Westfalen

AK Nordrhein: Erwerb eines Zyto-Testats

Die Apothekerkammer Nordrhein gibt folgende Veröffentlichung bekannt:

„Satzung der Apothekerkammer Nordrhein über den Erwerb eines Testats über die Plausibilität der Dokumentation des Warenflusses bei der Herstellung von Parenteralia in Apotheken im Rahmen der onkologischen Versorgung“ vom 18. November 2020

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf DAZ.online zum Herunterladen. Geben Sie dazu in das Suchfeld den Webcode M8AJ6 ein.

 

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.