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Arzneimittel und Therapie
Auswascheffekt durch Macrogol
Einnahmeabstände sollen Resorption weiterer Arzneimittel sicherstellen
Sicherheitsinformationen zu Arzneimitteln – etwa in Form von Rote-Hand-Briefen – sind in der Apotheke gut bekannt. Ähnliche Sicherheitsinformationen veröffentlicht das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aber auch zu Medizinprodukten auf seinen Internetseiten. Am 22. März wurde dort eine „dringende Sicherheitsinformation zu Movic Beutel von Norgine BV“ veröffentlicht, die sich ausdrücklich an Apotheken richtet. Hintergrund ist ein Fall einer potenziellen Wechselwirkung zwischen dem Medizinprodukt Movicol® (Macrogol 3350) und dem Arzneimittel Novodigal® (Digoxin). Bei einem herzkranken Patienten hatte sich der Zustand verschlechtert, nachdem er zeitgleich beide Arzneimittel erhalten hatte. Laut dem Hersteller könne nicht ausgeschlossen werden, dass Novodigal® durch Movicol® ausgewaschen wurde. Durch seine osmotische Wirkung bindet Macrogol im Darm Wasser. Dadurch vergrößert sich das Stuhlvolumen, über neuromuskuläre Bahnen wird die Darmmotilität angeregt. Die daraus resultierende verringerte gastrointestinale Transitzeit könne zu einer verringerten Absorption anderer Arzneimittel führen, heißt es. Jetzt soll die Gebrauchsinformation mit einer Formulierung zum „Auswascheffekt“ anderer Arzneimittel durch Movicol® ab August 2022 aktualisiert werden. Schon jetzt sollen Arzt und Apotheker darauf verweisen, dass Arzneimittel „vorsorglich eine Stunde vor, während und eine Stunde nach der Einnahme von Movicol® nicht oral eingenommen werden sollen“. |
Literatur
Dringende Sicherheitsinformation. Mitteilung über die Aktualisierung der Formulierung in der Gebrauchsanweisung (IFU), „Einnahme mit anderen Produkten betreffend Movicol®“, Pressemitteilung der Norgine BV
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