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Medizinische Hilfe für die Ukraine

Opfer des Kriegs erhalten Unterstützung – sowohl vor Ort als auch hier

ks/eda | Seit Beginn der russischen Militärinvasion in der Ukraine spielt die Bewältigung der Corona-Pandemie in der Politik und in den Medien keine dominante Rolle mehr. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun ein zweites großes Anliegen: die medizinische Hilfe für Opfer des Kriegs in der Ukraine – und zwar in der Ukraine selbst als auch in Deutschland. Die Geflüchteten werden hierzu­lande einen Anspruch auf ärztliche Versorgung haben, wie deutsche Bundesbürger auch.

Die russische Armee schrecke nicht davor zurück, auch die medizinische Infrastruktur gezielt anzugreifen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Pressekonferenz am vergangenen Montag. Das ukrainische Gesundheitssystem stehe teilweise vor dem Zusammenbruch – und in dieser Situation will Deutschland helfen. „Deutschland hat ein sehr starkes Gesundheits­wesen, das haben wir in der Corona-Krise gezeigt. Diese Stärke müssen wir jetzt erneut einsetzen“, betonte Lauterbach.

Foto: imago images/Political-Moments

Karl Lauterbach

Auch psychologische Hilfe

Die Bundesregierung bietet daher sowohl den Menschen in der Ukraine als auch den nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern umfassende medizinische Hilfe an. Bereits am Wochenende hatte das Bundesgesundheitsministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Ausfuhr von Arzneimitteln, insbesondere Betäubungsmitteln, durch Hilfsorganisationen erleichtern soll (S. 10).

Darüber hinaus sicherte Lauterbach zu, dass alle Flüchtenden, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, die normale ärztliche Versorgung in Praxen und Kliniken erhalten und ebenso behandelt werden wie deutsche Bürger. Darunter falle auch psychologische Hilfe für Traumatisierte – allerdings gebe es hier häufig Pro­bleme bei der Verständigung, es fehle an qualifizierten Übersetzern.

Viele Flüchtende an COVID-19 erkrankt

Grundsätzlich sei es aber so, dass die Flüchtlinge, sobald sie eintreffen und registriert seien, auch bezugsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seien – einschließlich der Privilegien der medizinischen Versorgung, so der Minister. Die Abrechnung erfolge über die Krankenkassen – die Bundesländer arbeiteten bei der Abwicklung sehr eng mit diesen zusam­men. Das medizinische Leistungspaket umfasst auch Corona-Tests und Impfungen, erläuterte der Minister.

Dem Minister zufolge sind sehr viele Flüchtlinge an COVID-19 erkrankt – die Zahlen seien „besorgniserregend hoch“. Hinzu komme, dass der Impfstatus in der Ukraine oft lückenhaft sei – und das nicht nur bei der Corona-Impfung. Allerdings ist Lauterbach überzeugt: „Die Flüchtlinge bereiten uns kein Problem bei der Pandemiebewältigung.“ Zwar könnte es sein, dass mit den ankommenden Flüchtenden in einzelnen Städten die Corona-Fallzahlen wieder steigen. Deutschlandweit sei dies aber nicht zu erwarten, so viele Flüchtlinge gebe es dann doch nicht. Er mache sich eher Sorgen über die nachlassende Vorsicht der deutschen Bundesbürger selbst. Es müsse allen klar sein: „Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“

Weiterhin hilft die Bundesregierung Ärzten und Ärztinnen, in der Ukraine selbst tätig zu werden. Zudem kümmert sie sich um die Verlegung Verletzter und Schwerkranker aus der Ukraine nach Deutschland. Für sie werde die nötige Infrastruktur vor­gehalten und finanziert. Mit dem internationalen Komitee des Deutschen Roten Kreuzes nehme man eine Verteilung nach dem bewährten „Kleeblattsystem“ vor. |

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