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Erleichterte Arzneimittelausfuhren

Ukraine-Krieg: Bundesgesundheitsministerium sorgt für weniger Bürokratie

ks/eda | Hilfsorganisationen, die die Zivilbevölkerung in der Ukraine mit Arzneimitteln versorgen wollen, haben es jetzt leichter: Eine Allgemeinverfügung des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht, dass auch Betäubungsmittel ohne wei­tere Genehmigung in die Ukraine und ihre EU-Nachbarländer ausgeführt werden können.
Foto: Action Medeor

Der Krieg in der Ukraine erschwert auch die Versorgung der Menschen mit Arzneimitteln. Doch es gibt in Deutschland einige Organisationen, die helfen wollen: so etwa Action Medeor, Apotheker ohne Grenzen, Apotheker helfen und das Hilfswerk der baden-württembergischen Apothekerinnen und Apotheker e. V. Ihnen will das Bundesministerium für Gesundheit das Helfen leichter machen, indem es die Voraussetzungen für unbürokratische Medikamentenlieferungen in die Krisenregion geschaffen hat. Dazu hat das Ministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, die es hierzulande anerkannten Hilfsorganisationen ermöglicht, als Fertigarzneimittel zugelassene Betäubungsmittel auch ohne Ausfuhrgenehmigung nach § 11 Betäubungsmittel­gesetz (BtMG) in die Ukraine und die Nachbarländer der Ukraine, die EU-Mitgliedstaaten sind, auszuführen, um sie dort therapeutisch anzuwenden. Die Genehmigung gilt in diesem Fall mit der Allgemeinverfügung als erteilt. Wer solche Ausfuhren tätigt, muss der Bundesopium­stelle beim Bundesinstitut für Arz­neimittel und Medizinprodukte zuvor lediglich die notwendigen Angaben zu Art, Menge und Herkunft der Betäubungsmittel in Textform ­mitteilen.

Die Allgemeinverfügung stellt überdies klar, dass auch die Ausfuhr von Arzneimitteln, die keine Betäubungsmittel sind, keiner Ausfuhrgenehmigung bedarf. Dasselbe gilt für die Ausfuhr von Medizinprodukten.

Die Verordnung wurde am vergangenen Wochenende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums veröffentlicht und ist bereits in Kraft getreten. |

Wer die Hilfe für die Ukraine finanziell unterstützen möchte:

Apotheker ohne Grenzen e. V.
IBAN: DE88 3006 0601 0005 0775 91
BIC: DAAEDEDDXXX

Deutsches Medikamenten-Hilfswerk action medeor e. V.
IBAN: DE78 3205 0000 0000 0099 93
BIC: SPKRDE33

Apotheker helfen e. V.
IBAN: DE02 3006 0601 0004 7937 65
BIC: DAAEDEDD

Hilfswerk der baden-württem­bergischen Apothekerinnen und Apotheker e. V.
IBAN: DE51 3006 0601 0006 4141 41
BIC: DAAEDEDD

Deutsches Institut für Ärztliche Mission e. V.
IBAN: DE36 5206 0410 0000 4066 60
BIC: GENODEF1EK1

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