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Gesundheitspolitik
Wie bezahlt Spahn seine Villa?
Süddeutsche Zeitung versucht, Licht ins Dunkel zu bringen
Auslöser war seinerzeit der Kauf einer Luxusvilla in Berlin durch Jens Spahn und seinen Ehemann, die mehr als vier Millionen Euro gekostet haben soll. Der damalige Gesundheitsminister wollte die Berichterstattung darüber untersagen und erwirkte zunächst eine einstweilige Verfügung gegen den „Tagesspiegel“. Doch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass die Berichterstattung „wegen der überragenden Bekanntheit des Antragstellers“ als einem „der profiliertesten deutschen Politiker“ hinzunehmen sei. Für die „politische Meinungsbildung“ sei es „auch von ganz erheblichem Interesse, wie gewählte Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestreiten und wie sie finanziell situiert sind“. Dies könne, so die Richter, Rückschlüsse auf die politische Unabhängigkeit eines Politikers ermöglichen.
Und die Presse lässt nicht locker: In ihrer Ausgabe vom vergangenen Montag stellt die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) die Frage: „Kann sich Spahn als Bundestagsabgeordneter, ohne Ministeramt, langfristig eine bislang nicht abbezahlte Millionenvilla leisten?“ Zudem noch eine Wohnung in Berlin abbezahlt werden müsse, die ihm auch gehört?
Ist die monatliche Belastung höher als die Bezüge?
Dazu macht die SZ folgende Rechnung auf: Nach den Grundbuchauszügen habe Spahn zusammen mit seinem Ehemann für die gemeinsame Villa Grundschulden in Höhe von mehr als 4,5 Mio. Euro eintragen lassen. Für die ihm gehörende vermietete Wohnung seien Grundschulden von weiteren 850.000 Euro eingetragen. Die Darlehen sollten aber nicht gleich hoch sein wie die Grundschulden. Zudem sei eine weitere Wohnung Anfang September 2021 für 1,37 Mio. Euro wieder verkauft worden.
Auf der Einnahmenseite nennt die SZ 10.012,89 Euro brutto im Monat als Bundestagsabgeordneter, Einkünfte aus Nebentätigkeiten habe Spahn nach Angaben seines Bundestagsbüros nicht. Die monatlichen Belastungen durch Zins und Tilgung schätzt die SZ auf 18.000 Euro, wobei 13.000 Euro auf Spahn selbst entfallen, der Rest auf seinen Ehemann, dem die Villa zu einem Drittel gehört.
Natürlich hat die SZ diesbezüglich bei Spahn nachgefragt. Doch dessen Büroleiter habe „nur bruchstückhafte Antworten geschickt und diese in der Regel auch noch als ‚Hintergrund‘ bezeichnet“ – was bedeutet, dass sie nicht zitiert werden dürfen. Das macht die SZ auch nicht, sondern informiert lediglich, dass die tatsächliche Belastung für Spahn niedriger sein soll.
„Möglicherweise reichen die Abgeordnetenbezüge, das Übergangsgeld, Einnahmen aus der vermieteten Wohnung und der Erlös der verkauften Wohnung, um die monatlichen Kosten zu decken. Andererseits dürfte der ursprüngliche, 2017 aufgenommene Kredit für die nunmehr verkaufte Wohnung noch nicht abbezahlt gewesen sein“, mutmaßt die SZ weiter.
Eines ist klar: Nimmt die politische Karriere von Jens Spahn früher oder später wieder Fahrt auf, werden ihn seine Immobiliengeschäfte weiterhin begleiten. Denn dass es nicht funktioniert, interessierte Journalisten mundtot zu machen, hat das OLG-Urteil eindrücklich gezeigt. |
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