Gesundheitspolitik

App soll 90-Tage-Regel prüfen

Apotheken stellen Genesenenzertifikate für 180 Tage aus

ks | Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will künftig wieder selbst entscheiden, wie lange der Genesenen­status gilt. Dazu müssen die entsprechenden Verordnungen noch geändert werden. Vorerst – und vermutlich auch künftig – bleibt es aber dabei, dass hierzulande der Genesenenstatus nur noch für 90 Tage gilt. Die Apotheken stellen die Zertifikate aber für 180 Tage aus – den Rest soll die Prüf-App erledigen. Noch funktioniert das allerdings nicht.

Nach einigem Hin und Her ist für die Apotheken mittlerweile klar, dass sie nicht zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen unterscheiden müssen und Genesenenzertifikate generell für 180 Tage (gemäß den europäischen Vor­gaben) ausstellen. Die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung, werde innerstaatlich durch die Prüf-App umgesetzt, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf AZ-Nachfrage erklärte. Allerdings: Noch kann das die App nicht. Die Anpassung erfolge „in Kürze“, so die Sprecherin. Ein konkretes Datum könne sie noch nicht nennen.

Eine solche Lösung dürfte die komfortabelste für alle sein – für Apotheken ebenso wie für Personen, die ihren Status nachweisen müssen. So stellte auch ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold vergangene Woche Dienstag bei „MDR Aktuell“ klar, dass die tatsächliche Prüfung der Gültigkeit der Zertifikate bei anlassbezogenen Kontrollen erfolgen müsse. Er verwies zudem darauf, dass die seit Mitte Januar aus­gestellten Genesenenzertifikate mit einer Gültigkeit von 90 Tagen in der Apotheke neu ausgestellt werden können.

DAV: Update für CWA

Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, schlug ebenfalls am vergangenen Dienstag in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ein Softwareupdate der Corona-Warn-App vor. „Die Situation würde einfacher werden, wenn man die Corona-Warn-App so weiterentwickeln könnte, dass dort verschiedene Impf- und Genesenenzertifikate zu einem konsolidierten, aktuellen und leicht prüfbaren Statusnachweis zusammengeführt werden.“ Dittrich betonte, dass die immer neuen Fallkonstellationen immer neue Anpassungen im Verbändeportal und in den Handlungshilfen für die Apotheken erforderten. |

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