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Gesundheitspolitik
App soll 90-Tage-Regel prüfen
Apotheken stellen Genesenenzertifikate für 180 Tage aus
Nach einigem Hin und Her ist für die Apotheken mittlerweile klar, dass sie nicht zwischen geimpften und ungeimpften Genesenen unterscheiden müssen und Genesenenzertifikate generell für 180 Tage (gemäß den europäischen Vorgaben) ausstellen. Die in Deutschland geltende 90-Tage-Regelung, werde innerstaatlich durch die Prüf-App umgesetzt, wie eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums auf AZ-Nachfrage erklärte. Allerdings: Noch kann das die App nicht. Die Anpassung erfolge „in Kürze“, so die Sprecherin. Ein konkretes Datum könne sie noch nicht nennen.
Eine solche Lösung dürfte die komfortabelste für alle sein – für Apotheken ebenso wie für Personen, die ihren Status nachweisen müssen. So stellte auch ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold vergangene Woche Dienstag bei „MDR Aktuell“ klar, dass die tatsächliche Prüfung der Gültigkeit der Zertifikate bei anlassbezogenen Kontrollen erfolgen müsse. Er verwies zudem darauf, dass die seit Mitte Januar ausgestellten Genesenenzertifikate mit einer Gültigkeit von 90 Tagen in der Apotheke neu ausgestellt werden können.
DAV: Update für CWA
Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, schlug ebenfalls am vergangenen Dienstag in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ein Softwareupdate der Corona-Warn-App vor. „Die Situation würde einfacher werden, wenn man die Corona-Warn-App so weiterentwickeln könnte, dass dort verschiedene Impf- und Genesenenzertifikate zu einem konsolidierten, aktuellen und leicht prüfbaren Statusnachweis zusammengeführt werden.“ Dittrich betonte, dass die immer neuen Fallkonstellationen immer neue Anpassungen im Verbändeportal und in den Handlungshilfen für die Apotheken erforderten. |
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