Gesundheitspolitik

Haftstrafe wegen Cannabisverordnung

cha | Dreieinhalb Jahre muss ein Münchener Arzt ins Gefängnis, weil er Patienten ohne therapeu­tisches Erfordernis Marihuana verordnet und zudem eine Pistole ohne Erlaubnis besessen hat. Neben der Haftstrafe verhängte die 19. Strafkammer des Land­gerichts München I ein Berufsverbot, mit dem ihm eine Tätigkeit als Arzt untersagt wird, soweit mit ihr die Verschreibung von Betäubungsmitteln verbunden ist, heißt es in der Pressemeldung. Zudem wurden Taterträge in Höhe von 47.700 Euro eingezogen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen dem 1. März 2017 und dem 4. Oktober 2018 in 539 Fällen Marihuana an Patienten verschrieben hat, ohne diese zuvor selbst untersucht zu haben. Für die jeweils erste Verschreibung von Cannabis habe der Angeklagte mit seinen Patienten eine Zahlung in Höhe von 120 Euro bzw. ab dem Jahr 2018 in Höhe von 150 Euro sowie für jede Folgeverschreibung eine Zahlung in Höhe von jeweils 60 Euro vereinbart. Insgesamt erzielte er Erlöse in Höhe von 47.740 Euro. Zur Verschreibung habe er sich mit seinen Patienten zum Teil in verschiedenen Restaurants und Cafés in München getroffen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. |

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