Gesundheitspolitik

Kommentar: Da-Sein honorieren

Dr. Thomas Müller-Bohn

Bisher fiel Minister Lauterbach eher durch irritierende, im Fall des erhöhten Apotheken­abschlags sogar gänzlich unnachvollziehbare Regelungen auf. Doch nun verfolgt er tatsächlich eine hervorragende Idee, die längst überfällig ist. Für Krankenhäuser soll es künftig neben Fallpauschalen auch ein nennens­wertes Honorar für das Vorhalten von Leistungen, insbesondere in kleinen Krankenhäusern, geben. Denn ein Honorar, das sich allein auf durchgeführte Behandlungen stützt, übersieht den Aufwand für das pure Da-Sein, für das Bereitstellen von Kapazitäten. Das hätte schon auffallen können, bevor diese Kapazitäten nun auf vielen Kinderstationen fehlen. Auch die Feuerwehr wird nicht nur bei Bränden bezahlt. Ausstattung und Einsatzbereitschaft haben ihren Preis und ihren Wert, auch wenn es nicht brennt. Doch es musste wohl erst eine Pandemie kommen, damit die Politik dies auf Krankenhäuser überträgt. Die Honorierung allein für durchgeführte Behandlungen begünstigt hingegen Großkliniken, die mit großen Fallzahlen Skaleneffekte erzielen. Dies gilt ähnlich für Apotheken. Doch auch hier gehören zur flächendeckenden Versorgung Standorte mit ungünstigen Bedingungen. Seit Jahren kommt daher gelegentlich ein Strukturhonorar oder Sicherstellungs­zuschlag für Apotheken kurz ins Gespräch und verschwindet bald wieder. Doch mit der Novelle der Krankenhausfinanzierung sollte die Zeit dafür reif sein. Wie bei den Krankenhäusern sollte das kein Almosen für Extremfälle sein, sondern eine zusätzliche tragfähige Säule der Finanzierung für viele Apotheken, konsequenterweise sogar ein abgestuftes Zusatzhonorar für alle Apotheken, die vor Ort da sind – im Unterschied zum Versand.

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