Gesundheitspolitik

Neue Schließzeiten in Sachsen

ks | In Sachsen wird zum 1. Dezember eine neue Allgemeinverfügung zu den Apotheken-Öffnungszeiten in Kraft treten. Die Kammerversammlung gab der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Sachsen am 10. November Rückendeckung bei der Entscheidung, die bisherige „Corona“-Allgemeinverfügung weitgehend aufrecht­zuerhalten und nicht auf die „Vor-Corona-Version“ zurückzufallen. Allerdings wird die derzeitige Mindestöffnungszeit von vier Stunden an Werktagen auf sechs Stunden erhöht. Wann genau diese liegen, kann die Apotheke jedoch selbst bestimmen – vorgegeben ist nur, dass es zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sein muss. Samstags, Heiligabend und Silvester müssen es weiterhin drei zusammenhängende Stunden zwischen 9 und 14 Uhr sein. Längere Öffnungszeiten sind immer möglich.

Dem Beschluss vorausgegangen waren lange Diskussionen. Am Ende setzte sich aber der von der Geschäftsstelle vorgelegte Vorschlag durch. Die Kammer verspricht sich davon vor allem mehr Flexibilität für Apotheken, die unter Personalmangel leiden. Und Kammerpräsident Friedemann Schmidt ist überzeugt: Für die Patienten ist eine Teilzeit-Apotheke immer besser als eine Vollzeit-Rezeptsammelstelle. |

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