Gesundheitspolitik

Keine Isolationspflicht mehr

cha | Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dass für positiv auf das Coronavirus Getestete zukünftig keine Isolationspflicht mehr bestehen soll. Laut einer gemeinsamen Presseerklärung sollen die neuen Regelungen zeitnah – in Bayern und Baden-Württemberg Mitte der Woche – in Kraft treten. Generell gilt, dass kranke Personen grundsätzlich zu Hause bleiben sollen, um Ansteckungen anderer Personen zu vermeiden. An die Stelle der bisherigen Isola­tionspflicht sollen verpflichtende Schutzmaßnahmen treten. Diese werden für mindestens fünf Tage angeordnet, wobei eine Fortführung möglich ist, bis 48 Stunden Symptomfreiheit besteht, maximal jedoch für zehn Tage. Vorgesehen ist u. a. eine Maskenpflicht (mindestens Mund-Nasen-Schutz) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren, mit Ausnahme im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zudem soll ein Tätigkeitsverbot für in medizinischen/pflegerischen Einrichtungen tätige Personen bestehen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begründet das Vorgehen der vier Bundesländer damit, dass sich „die Bundesregierung bislang einer gemeinsamen Lösung in der Isolationsfrage verweigert“ habe. |

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