Gesundheitspolitik

Kein Schlupfloch für Impfpassfälscher

BGH hebt Freispruch auf / Fälschung war schon vor Gesetzesänderung strafbar

ks | Wer einen Impfpass fälscht, um damit z. B. in der Apotheke ein digitales Impfzertifikat zu erhalten, macht sich strafbar. Und das nicht erst seit der vor einem Jahr vorgenommenen Änderung im Strafgesetzbuch. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klargestellt. (BGH, Urteil vom 10. November 2022, Az.: 5 StR 283/22)

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