Gesundheitspolitik

App ohne Anmeldung

Gematik-Gesellschafter beschließen Übergangslösung

jb | Da zur Einlösung von E-Rezepten über die Gematik-App eine NFC-fähige Versichertenkarte und eine PIN notwendig sind, wird dieser Weg bekanntlich kaum genutzt. Nun haben die Gematik-Gesellschafter die Weichen dafür gestellt, dass die App auch ohne Anmeldung genutzt werden kann.

Geplant ist dies schon seit einer Weile. Bereits im April wurde eine sogenannte Feature-Spezifikation, eine Art Konzeptpapier, veröffentlicht und zur Abstimmung gestellt. Nun haben die Gematik-Gesellschafter laut einer Mitteilung vom vergangenen Mittwoch den entsprechenden Beschluss zur Umsetzung der Funktion „Einlösen ohne Anmeldung“ in der E-Rezept-App gefasst. Künftig soll es also ohne Anmeldung in der App möglich sein, Rezepte digital einer Apo­theke zuzuweisen und einzulösen. Mit zertifikatsbasierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zur Apotheke sollen die Codes übertragen werden. Die endgültige Spezifika­tion werde in Kürze publiziert.

Geplant ist laut Pressemeldung, dass gesetzlich Versicherte mit der neuen Funktion

  • den E-Rezept-Code mit dem Smartphone in der E-Rezept-App einscannen,
  • den Code auf dem Smartphone in der Apotheke vorzeigen und das Rezept einlösen,
  • das verschriebene Medikament reservieren
  • und sich per Botendienst liefern lassen können.

Auf Rückfrage teilt die Pressestelle der Gematik mit, dass der eingescannte Code auch digital an die Apotheke übermittelt werden kann.

Die neue Funktion soll laut Gematik als Übergangslösung entwickelt und angeboten werden, bis Ver­sicherte „ein gültiges Authentisie­rungsmittel nach § 291 SGB V zur Nutzung des E-Rezepts tatsächlich flächendeckend besitzen bzw. verwenden können“. In § 291 SGB V wird u. a. geregelt, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, Ver­sicherten auf deren Verlangen unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, was zuletzt aber nicht nur am Unwillen der Kassen, sondern auch an fehlenden Chips scheiterte.

Allerdings müssen die Apotheken die technischen Voraussetzungen für die Unterstützung der Funktion schaffen, z. B. durch Beauftragung eines Apothekendienstleisters. Ob die Apotheke die neue Funktion anbietet, ist jedoch optional. Verfügbar wird sie laut Pressestelle erst im kommenden Jahr sein. |

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