Wirtschaft

3000 Euro steuerfrei bis Ende 2024

cha | Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das die Grundlage für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bildet, wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt ver­kündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Treuhand Hannover weist in ihrem Magazin auf folgende Eckpunkte hin:

  • Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
  • Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
  • Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
  • Notwendig für die Gewährung der Prämie ist, dass der Arbeit­geber deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der all­gemeinen Preissteigerung steht. Ob dies durch einen Andruck auf der Lohnabrechnung erfolgt oder durch eine unterschriebene Bestätigung durch den Arbeitnehmer, ist derzeit noch nicht klar. |

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