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Wirtschaft
3000 Euro steuerfrei bis Ende 2024
cha | Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das die Grundlage für die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bildet, wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2022 in Kraft. Die Treuhand Hannover weist in ihrem Magazin auf folgende Eckpunkte hin:
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 befristet. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann.
- Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Notwendig für die Gewährung der Prämie ist, dass der Arbeitgeber deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der allgemeinen Preissteigerung steht. Ob dies durch einen Andruck auf der Lohnabrechnung erfolgt oder durch eine unterschriebene Bestätigung durch den Arbeitnehmer, ist derzeit noch nicht klar. |
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