Gesundheitspolitik

„Wir brauchen klare Rechtssicherheit“

Reaktionen aus der Apothekerschaft auf die geplante Cannabis-Legalisierung

eda | In der politischen Betrachtung der angestrebten Cannabis-Legalisierung stehen die Apotheken bisher noch nicht im Mittelpunkt. Doch das öffent­liche Interesse am Berufsstand und seiner Haltung wächst. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein (AVNR) steht lokalen und bundesweiten Medien seit vergangener Woche Rede und Antwort.

Die Bundesregierung will Cannabis und THC künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einstufen. Für Genusscannabis, Medizinalcannabis und Nutzhanf soll es ein ganz neues, eigenes Regelungsregime geben. Apotheker schauen derzeit vor allem darauf, wie Genusscannabis künftig an die Konsumenten kommt. In erster Linie soll dies über lizenzierte Fach­geschäfte geschehen – „und ggf. Apotheken“. Obwohl Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht davon ausgeht, dass tatsächlich Apotheken zu Abgabestellen werden, zeigen die Medien ein reges Interesse am Berufsstand.

Foto: AZ/Alex Schelbert

Thomas Preis vom AV Nordrhein hält die mögliche Wettbewerbs­situation für besonders kritisch.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein (AVNR), erklärt beispielsweise gegenüber der „Rheinischen Post“, dass sich die Apotheken bei der geplanten Cannabis-Legalisierung in einem heilberuflichen Konflikt sehen, obwohl sie „aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet“ wären, „die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen“, so Preis. Für „besonders kritisch“ hält der AVNR-Chef die mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern“. Die Apotheken hätten mit der Abgabe von Cannabis zwar schon seit 2017 sehr viel Erfahrung, doch sei die Versorgung der Patienten bisher aus therapeutischen Gründen gemäß einer ärztlichen Verordnung gelaufen. „Jetzt zweigleisig zu fahren und auch noch Cannabis zu Genusszwecken zu verkaufen, lehnen aktuell noch zahlreiche Apotheken ab.“

Foto: VCA

Dr. Christiane Neubaur (VCA) spricht von einer Legalisierungseuphorie in der Bundesregierung.

VCA: Wo bleibt das „Cannabis als Medizin-Gesetz“?

Auf die fehlende gesetzliche Grundlage und die damit verbundenen Hürden für die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben weist die Apothekerin und Geschäftsführerin beim Verband der Cannabis versorgender Apotheken (VCA) Dr. Christiane Neubaur hin. „Vor lauter Legalisierungseuphorie darf das ‚Cannabis als Medizin-Gesetz‘ nicht vergessen werden“, fordert sie. Wenn alles so bliebe, wie es ist, „wäre das äußerst unbefriedigend für alle Beteiligten“. Gesetze müssten also vorher angepasst werden, Apotheker stünden sonst im Spannungsfeld zwischen Heilberufler und Dealer. „Wir brauchen also klare Rechtssicherheit“, fordert die VCA-Geschäftsführerin. Für ausgeblendet hält sie in dem Zusammenhang auch den Cannabis-Bestandteil CBD. „Auch in diesem Bereich muss dringend für Rechtssicherheit gesorgt werden, denn hier bewegen wir uns rechtlich in einer Grauzone.“

LAK Ba-Wü: „eindeutig gegen Legalisierung“

Auf Anfrage des SWR teilt die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg mit, sie sei „eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken“. Außerdem warnt sie vor den gesundheitlichen Gefahren des Konsums. Andererseits seien Apotheken natürlich bestens geeignet, die notwendigen Qualitätsstandards bei der Abgabe zu erfüllen.

Der Berliner Apotheker-Verein geht im Moment ebenfalls nicht davon aus, dass seine Mitglieder nach einer möglicher Legalisierung Genusscannabis vertreiben. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte Geschäftsführerin Susanne Damer, dass Apotheken für die Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung zuständig seien und nicht für den Verkauf von Genussmitteln. Zudem weist sie darauf hin, dass es unter Apothekern unterschiedliche Meinungen zu dem Thema gebe. |

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