Gesundheitspolitik

Hoffen auf Entschädigung

Opfer des Zyto-Skandals kämpfen weiter

ks/dpa | In Nordrhein-Westfalen zeichnet sich ab, dass weitere Betroffene des Bottroper Zyto-Skandals eine Entschädigung durch das Land erhalten werden. Unterdessen begannen am Landgericht Essen Schadenersatzprozesse gegen den verurteilten früheren Zyto-Apotheker Peter Stadtmann.

Ende 2021 hat der NRW-Landtag 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt – damit sollten Patienten, die seinerzeit mit den unterdosierten Krebsarzneimitteln versorgt worden waren, sowie ihre Hinterbliebenen zumindest eine gewisse Entschädigung erhalten. Seit vergangenem Frühjahr kann jeder Betroffene aus dem Topf 5000 Euro beantragen – jedenfalls, wenn er zu den rund 2000 im Strafurteil gegen Stadtmann genannten Geschädigten gehört. Das sind jedoch nicht alle Opfer.

Nun sollen diese Zahlungen nach dem Protest von Betroffenen auf einen größeren Personenkreis erweitert werden. Nach Angaben des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses im Landtag, Josef Neumann (SPD), besteht Einvernehmen der Landtagsfraktionen, dass auch für die Gruppe der etwa 1500 nicht im Gerichtsurteil genannten Geschädigten eine finanzielle Leistung des Landes NRW ermöglicht werden solle. Für diese zweite Gruppe würden die Fraktionen gemeinsam einen Antrag erarbeiten, wie eine Entschädigung aussehen könne. „Unser Ziel ist, möglichst die Entschädigung für alle gleich zu machen“, erläuterte Neumann. Tatsache sei aber, dass bei weitem nicht alle bereits Anspruchsberechtigten einen Antrag gestellt hätten. Deshalb solle zudem die Antragsfrist für die im Urteil genannten Opfer verlängert werden. Der gemeinsame Antrag könne voraussichtlich Ende November in den Landtag eingebracht werden.

Erst 549 Anträge eingegangen

Zur bisherigen Regelung sind laut Gesundheitsministerium 549 Anträge eingegangen. Davon seien 337 bewilligt worden oder befänden sich auf dem Weg der Bewil­ligung, sagte ein Ministeriumssprecher der dpa. Dem stünden 212 abgelehnte bzw. abzulehnende Anträge gegenüber. Über die Dauer der Fristverlängerung für die aktuell Anspruchsberechtigten werde im parlamentarischen Verfahren beraten. „Über die möglichst gerechte Verteilung der übrigen Mittel an weitere Opfergruppen wird im Zuge der angestoßenen parlamentarischen Beratung entschieden werden“, erklärte der Sprecher. Auf Initiative von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) habe es vergangene Woche Mittwoch ein Gespräch mit Obleuten des Gesundheitsausschusses im Landtag gegeben.

Am vergangenen Donnerstag starteten am Landgericht Essen unterdessen rund 30 Schaden­ersatzprozesse: Frühere Patienten sowie Angehörige Verstorbener klagen hier gegen Stadtmann auf Schmerzensgeld.

Doch das ist rechtlich kein einfaches Terrain – wie die Verfahren ausgehen, muss sich zeigen.

Stadtmann war im Sommer 2018 vom Landgericht Essen wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu zwölf Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt worden. |

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