Gesundheitspolitik

NNF korrigiert Bescheide

Doppelte Umsatzsteuer auf Schutzmaskenausgabe

eda | Für die Ausgabe der FFP2-Masken durch die Apotheken zwischen Dezember 2020 und Januar 2021 wies der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) fälsch­licherweise eine Umsatzsteuer aus. Daher ändert der NNF die Auszahlungsbescheide nun ab.

Im Dezember 2020 erhielten die Apotheken für die Maskenabgabe eine individuelle Pauschale aus dem Nacht- und Notdienstfonds (NNF). Bei den Auszahlungsbescheiden für den Zeitraum 15. Dezember 2020 bis 6. Januar 2021 ist dem NNF allerdings ein Fehler unterlaufen. In dem Bescheid hieß es: „Ihre Schutzmasken-Pauschale enthält einen Umsatzsteueranteil in Höhe von … EUR. Aufgrund der möglichen Leistungserbringung im Dezember 2020 gilt der Steuersatz von 16%.“ Diesen Satz nimmt der NNF nun zurück und erklärt den Steuerausweis mit dem Steuersatz für ungültig. Der übrige Bescheid bleibe jedoch wirksam.

Zur Begründung erklärt der NNF, dass die Apotheken die Schutzmasken an Nichtunternehmer bzw. an Unternehmer für deren privaten Bereich abgaben. Dadurch bestand für sie keine umsatzsteuerliche Verpflichtung für eine Rechnungserteilung. Der damalige Bescheid enthielt aus umsatzsteuerlicher Sicht den NNF als vermeintlichen Leistungsempfänger in Form eines Gutschriftausstellers und die jeweilige Apotheke als Rechnungsaussteller in Form eines Gutschriftempfängers. Da die Apotheken jedoch keine Leistung an den NNF erbrachten, war der NNF nicht zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt.

Apotheken wären am Ende also doppelt belastet worden, weil einmal die gesetzlich geschuldete und zusätzlich die vom NNF fälschlicherweise ausgewiesene Umsatzsteuer fällig geworden wäre.

Der Deutsche Apothekerverband bestätigt bei dem für ihn zuständigen Finanzamt, dass er keine Vorsteuer für die Maskenpauschale gezogen hat. Diese Information soll vom Bundesfinanzministerium sodann zentral verteilt und an das für die jeweilige Apotheke zuständige Finanzamt gegeben werden. Dadurch könne vermieden werden, dass Apotheken die Umsatzsteuer ein zweites Mal entrichten müssten, erklärt der NNF. |

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