Gesundheitspolitik

Ärzte wollen mehr Geld

DHÄV und KBV kritisieren Impfvergütung der Apotheker

gbg/cha | Insgesamt bekommen die Apotheker 11 Euro pro Grippeimpfung. Das sei mehr, als sie selbst für die Impfung erhalten, kritisieren Ärzteverbände, und fordern mehr Geld.

Der Deutsche Hausärzteverband (DHÄV) ist empört: „Dass die Apothekerinnen und Apotheker mehr Geld für die Impfungen erhalten sollen als die Ärztinnen und Ärzte, ist absolut inakzeptabel“, äußert der Bundesvorsitzende Markus Beier in einer Pressemeldung. „Warum sollte eine Ärztin oder ein Arzt, die/der das Impfen und den Umgang mit möglichen Impfreak­tionen in Aus- und Weiterbildung gelernt hat, weniger Vergütung erhalten als Apothekerinnen und Apotheker, die hierzu lediglich einen kurzen Workshop besucht haben?“ Ähnlich äußert sich der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen: „Das ist mehr als viele niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, die ihre Patienten intensiv beraten und im seltenen Fall von Impfreaktionen in der Lage sind, sofort zu helfen.“

Doch stimmt das so? Aktuell erhalten Ärzte laut „Ärzte Zeitung“ für die Influenza-Impfung je nach Vereinbarung auf KV-Ebene zwischen 7,50 und 9,50 Euro. Bei der Forderung nach mehr Honorar wird allerdings nicht berücksichtigt, dass in den 11 Euro für die Apotheken u. a. die Beschaffungskosten von 1 Euro je Impfdosis enthalten sind. Darüber hinaus schlagen bei den Apothekern 2,40 Euro „für Nebenleistungen wie Verbrauchsmaterial“ zu Buche. Dieser Posten beinhaltet auch das mögliche Verfallrisiko, wie eine ABDA-Sprecherin auf Nachfrage erläutert. Für die reine Impfleistung gibt es nur 7,60 Euro – damit bewegt sich die apothekerliche Vergütung am unteren Ende des ärztlichen Impfhonorars.

Preis: Ärzte können weitere Leistungen abrechnen

Darüber hinaus können in den Arztpraxen – anders als in den Apotheken – im Rahmen der Impfung weitere Leistungen abgerechnet werden. Darauf weist der Vorsitzende des Apothekerverbands Nordrhein Thomas Preis hin: „Außerdem muss man bedenken, dass die Ärzte durch weitere Untersuchungen weiteres Honorar abrechnen dürfen. Pro Patient kommen so in Summe durchschnittlich 30 bis 40 Euro zusammen.“ |

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