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Gesundheitspolitik
KV Hessen stellt Eilantrag
Ende Mai dieses Jahres hatte die Schiedsstelle ihre Entscheidung zu den pharmazeutischen Dienstleistungen getroffen. Von Anfang an war klar: Der GKV-Spitzenverband ist mit dem Schiedsspruch alles andere als einverstanden. Im Juli reichte er dann Klage beim zuständigen Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg ein – allerdings zunächst ohne weitere Begründung. Das Verfahren landete erst einmal bei einem Senat, der dem Verband eine Frist zur Klagebegründung bis Mitte September setzte – wobei schon dies keine verbindliche Frist war. Mittlerweile ist das Verfahren bei einem anderen Senat anhängig. Doch auch gegenüber diesem hat der GKV-Spitzenverband noch immer nicht dargelegt, was genau er beklagt und warum. Einem Gerichtssprecher zufolge wurde keine weitere Frist gesetzt.
Der GKV-Spitzenverband habe aber „in Aussicht gestellt, die Begründung zeitnah einreichen zu wollen“.
Eiliger hat es die KV Hessen. Auch hier lehnt man den Schiedsspruch bekanntlich rundweg ab. Schon Ende Juni zog die KV alle Register, um das neue Angebot aus den Apotheken gegenüber Patienten zu diskreditieren. Erst vorletzte Woche legte KV-Vorstandschef Frank Dastych im Deutschlandfunk nochmals nach. Und das mit einer recht kruden Argumentationslinie, die suggerierte, Apotheker würden im Rahmen der Dienstleistungen selbst Arzneimittel verordnen. Dass bei der KV Hessen gerade die Wahlen zur Vertreterversammlung auf Hochtouren laufen – bis 4. Oktober kann noch gewählt werden – mag ein Grund für das scharfe Vorgehen der hessischen KV sein. Sie hat jedenfalls nicht nur Klage, sondern auch einen Eilantrag gegen den Dienstleistungs-Schiedsspruch beim LSG Berlin-Brandenburg eingereicht – und diese sogar schon begründet.
Laut Pressestelle des Gerichts ist mit einer Entscheidung über den Eilantrag „in den kommenden Wochen“ zu rechnen. Die erste Frage wird schon sein, ob der Antrag und die Klage überhaupt zulässig sind: Ist die KV befugt, gegen den Schiedsspruch, der Kassen und Apotheker betrifft, vorzugehen? Es müsste dann zumindest möglich sein, dass die KV durch den Schiedsspruch, also durch die Durchführung pharmazeutischer Dienstleistungen, in ihren Rechten verletzt ist. Das wird das Gericht nun zu prüfen haben.
Gericht bleibt beschäftigt
Derselbe Senat hat sich derzeit überdies mit der Klage des Deutschen Apothekerverbands (DAV) gegen den Schiedsspruch zur Cannabis-Vergütung zu befassen. Ob bald auch noch die Zyto-Vergütung auf seinem Tisch liegen wird, wird sich zeigen. Hier hat sich die Schiedsstelle nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zu einem zweigleisigen Vorgehen entschieden: Neue Abschläge auf Wirkstoffe und Fertigarzneimittel hat sie bereits festgelegt – im Oktober sollen die Arbeitspreise folgen. Schon jetzt denkt der DAV über eine mögliche Klage nach. |
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