Gesundheitspolitik

Noch Abstimmungsbedarf

Der Referentenentwurf zur GKV-Finanzstabilisierung hat keinen glatten Lauf

ks | Seit einer Woche kursiert der Referentenentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungs­gesetz. Seitdem gibt es widersprüchliche Meldungen, in welchem Abstimmungsstadium sich die Vorlage befindet. Am heutigen Montag soll sich aber das Bundeskabinett mit dem Entwurf befassen. Klar scheint nur eines: Bevor er den Bundestag erreicht, wird sich wohl noch manches im Entwurf ändern.

Als Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Juni die Eckpunkte seiner „GKV-Finanzreform“ vorstellte, betonte er die vorausgegangenen „inten­siven Verhandlungen“ mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Lindner habe Bedingungen gestellt und diese würden eingehalten. Lauterbach vermittelte, mit Lindner einig zu sein, sodass nun die Abstimmung mit den anderen Ressorts starten könne.

Foto: imago images/Ipon

Christian Lindner: Wie einig ist er sich wirklich mit Lauterbach?

Doch seit der Referentenentwurf bekannt ist, wird klar: Die Einigkeit mit dem Finanzminister und seiner FDP gibt es offenbar nicht auf allen Ebenen. Wie der „Tagesspiegel Background“ am vergangenen Donnerstag berichtete, gibt es bei den Liberalen mittlerweile den „festen Entschluss, Lauterbachs Kürzungspläne im Pharmabereich zu verhindern“. Vor allem die plötzlich auf 2 Milliarden Euro angestiegene Solidarabgabe hat offenbar einige überrascht. Der Gesetzentwurf liege erst einmal auf Eis, weil Lindner „Leitungsvorbehalt“ eingelegt haben soll. Das bedeute, dass nun auf Ebene der Staatssekretäre weiterverhandelt und nachge­arbeitet werden müsse. Auch die von Lauterbach vorgesehenen Einschnitte im vertragsärztlichen Honorarbereich würden dabei in den Blick genommen, ist im „Tagesspiegel Background“ zu lesen.

Wo steht der Referentenentwurf nun also wirklich? Das Bundes­gesundheitsministerium erklärte vergangene Woche auf Anfrage der AZ, dass Lauterbachs „Vorschlag […] nun regierungsintern beraten“ werde. Von einer „laufenden Ressortanhörung“ ist die Rede. Die AZ fragte auch beim gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Andrew Ullmann, nach. Dieser sagte, dass sich der Entwurf derzeit in der Kabinettsabstimmung befinde. Den Bundestag habe er noch nicht erreicht.

Ullmann hatte kürzlich noch im ABDA-Talk mit ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening seine Irritation über den im März aufgetauchten Entwurf für das Spargesetz zum Ausdruck gebracht. Nichts davon sei abgesprochen gewesen, erklärte er. Es seien Punkte drin gewesen, die nicht im Koalitionsvertrag existierten. Diesen Koalitionsvertrag solle man aber genau lesen, denn darin stehe, was die Ampel wolle. Wenn etwas hinzukomme, müsse dies in der Koali­tion abgestimmt werden. Insofern müsste er auch jetzt überrascht sein über den Referentenentwurf, der nach wie vor über die Ab­machungen im Koalitionsvertrag hinausgeht.

Ullmann: Spargesetze machen keine Freude

Ullmann möchte sich derzeit jedoch nicht öffentlich zu den einzelnen Maßnahmen äußern – auch nicht zur geplanten Erhöhung des Kassenabschlags. „Ich gehe jedoch davon aus, dass der Gesetzesentwurf noch einige Änderungen erfahren wird, bevor er dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird.“ Ullmann weiter: „Dass Spargesetze keine Freude machen, weiß jeder.“ Neben kurzfristigen Einsparungen brauche es eine echte Strukturreform im Gesundheitswesen.

Es gibt also noch einiges zu besprechen. Lauterbach selbst wies indessen zurück, dass es einen „Koalitionskrach“ gebe. |

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