Gesundheitspolitik

COVID-19-Schutz­gesetz im Bundestag

ks | Am vergangenen Donnerstag hat sich der Bundestag in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf „zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen gegen COVID-19“ befasst. Mit ihm will die Ampel vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser schützen. Vorgesehen sind u. a. Änderungen im Infektionsschutzgesetz, aber noch keine, die den Ländern ab dem 24. September neue Handlungsmöglich­keiten für Schutzmaßnahmen einräumen. Bis Ende 2022 verlängert werden soll aber die Ermächtigungsgrundlage für die Corona­virus-Impf- und Testverordnung, ebenso die Geltungsdauer der Impfverordnung. Zudem sollen Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte noch bis zum 30. April 2023 berechtigt sein, gegen COVID-19 zu impfen. Nicht zuletzt soll die Datenlage u. a. zur Krankenhausbelegung und zu Testergebnissen verbessert werden. Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte im Bundestag: „Wir können es uns nicht leisten, ein drittes Mal nicht gut vorbereitet in den Herbst hineinzugehen.“ Nächste Station ist der Gesundheitsausschuss des Bundestags. |

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