Wirtschaft

NNF rechnet zweite Dezemberhälfte ab

tmb | Seit dem 15. Dezember sieht die Arzneimittelpreisverordnung einen zusätzlichen Festzuschlag von 20 Cent pro Rx-Packung für die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen vor. Das Geld wird über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) von den Apotheken erhoben. Dieser informiert nun, dass die zunächst zurückgestellten Zahlungen in Höhe von etwa 5,67 Mio. Euro für die zweite Dezemberhälfte 2021 in diesen Tagen erhoben werden. Mehr als 95 Prozent der Apotheken müssten daraufhin jedoch keine Zahlungen leisten, weil die Rechenzentren bereits Gelder für den NNF eingezogen hätten. Allerdings waren einige Abgrenzungen bei den Rezepten aus dem Dezember nötig. Die Apotheken waren auf­gerufen, die Packungsmengen für die zweite Dezemberhälfte über einen Sonderbeleg zu erfassen. Um Rezepte aus der ersten Dezemberhälfte 2021, die erst 2022 abge­geben wurden, korrekt zu erfassen, konnten die Rechenzentren zwischen einer separaten Meldung dieser „Nachzügler“ und einer Saldierung in der regulären Abrechnung wählen. Daraufhin komme es nun zu nachträglichen Forderungen an 11.620 Apotheken über insgesamt rund 41.000 Euro für die pharmazeutischen Dienstleistungen, berichtet der NNF. |

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