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- AZ 28/2022
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Gesundheitspolitik
Kommentar: Leistungskürzung kein Tabu
Unternehmen geben üblicherweise gestiegene Kosten an ihre Kunden weiter und sichern damit ihre wirtschaftliche Existenz. Dass das in Apotheken kaum möglich ist, wird im Bundesgesundheits- und im Bundeswirtschaftsministerium schon seit vielen Jahren hartnäckig ignoriert. Doch nun eskaliert die Situation: Statt das Packungshonorar zu erhöhen – was auch angesichts der Inflationsrate dringend notwendig wäre –, will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei den Apotheken mit der geplanten Anhebung des Kassenabschlags zusätzlich abkassieren. Dass er damit das Apothekensterben weiter forciert, ist ihm offenbar vollkommen egal.
Doch die Apotheker müssen sich das nicht gefallen lassen – der Meinung ist Kai-Peter Siemsen, Präsident der Apothekerkammer Hamburg. Wenn die Politik nicht bereit sei, das gesetzliche Honorar der Apotheken den gestiegenen Kosten anzupassen, dann möge sie entscheiden, welche Aufgaben der Apotheken in Zukunft wegfallen sollen (s. S. 5).
Damit trifft Siemsen den Nagel auf den Kopf. Die Politik ist gewohnt, dass die Apotheker fast klaglos alle möglichen Vorschriften schlucken, ohne ernsthaft aufzumucken. Hier ist ein Umdenken dringend notwendig. Können oder wollen Unternehmen ihre gestiegenen Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben, dann kürzen sie die Leistungen – und das darf auch in den Apotheken kein Tabu mehr sein. Zu wünschen wäre, dass die ABDA eine konkrete Liste von aus ihrer Sicht verzichtbaren Aufgaben erstellt. Der Minister kann dann entscheiden, welche Leistungen der Apotheken er für überflüssig hält – und das gegebenenfalls auch den Bürgern erklären.
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