Wirtschaft

Bayer: Kein Schlussstrich

Supreme Court lehnt Antrag auf Revision ab

cha/dpa | Die US-Glyphosat-Prozesse belasten den Bayer-Konzern weiterhin. Dabei hatte man in Leverkusen gehofft, dass durch einen Revisionsprozess am Obersten Gerichtshof der USA endlich Ruhe einkehren könnte. Doch dieser hat nun am vergangenen Dienstag den Antrag von Bayer abgelehnt.

Konkret ging es um die Überprüfung eines Urteils zugunsten des Klägers Edwin Hardeman, der das Glyphosat-haltige Monsanto-Produkt Roundup für seine Krebs­erkrankung verantwortlich machte und dem 2019 gut 25 Mio. Dollar Schadenersatz zugesprochen wurden. Bayer hatte große Hoffnung darauf gesetzt, dass der Supreme Court die Entscheidung kippt. Das hätte Signalwirkung für zahlreiche weitere Glyphosat-Klagen in den USA gehabt, von denen für den Dax-Konzern milliardenschwere Rechtsrisiken abhängen. Überraschend kommt die Entscheidung des obersten US-Gerichts, den Fall Hardeman nicht anzunehmen, nicht. Die Regierung von Präsident Joe Biden hatte dem Supreme Court von der Annahme des Falls abgeraten.

Doch ganz hat Bayer die Hoffnung auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht aufgegeben: „Diese Entscheidung beendet zwar den Fall Hardeman, es gibt aber weitere Fälle – auch zu Roundup – in denen sich der Supreme Court mit Fragen des Vorrangs von Bundesrecht und widersprüchlicher Rechtsprechung der Vorinstanzen beschäftigen kann“, heißt es in einer Stellungnahme.

Bayer hat auch vorgesorgt und im Juli vergangenen Jahres einen Fünf-Punkte-Plan aufgelegt, um die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat zu beenden. „Das Programm zum Umgang mit künftigen Forderungen beinhaltet keinerlei Schuldeingeständnis“, betont der Konzern. „Wir rechnen mit einem Erfolg des Programms, sind aber auch bereit, Rechtsstreitigkeiten bei unverhältnismäßigen Forderungen vor Gericht auszutragen.“ Die jüngsten vier Gerichtsprozesse zu Glyphosat habe das Unternehmen gewonnen und damit die Mehrheit der Fälle.

Dennoch will Bayer sich aus dem Privatkundenmarkt zurückziehen und Glyphosat-basierte Produkte ab 2023 durch neue Formulierungen ersetzen. Denn schließlich kommen die Klagen fast alle von Privatleuten, während die Umsätze zum Großteil mit professionellen Anbietern gemacht werden. |

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