Gesundheitspolitik

Österreich verlängert Testangebot

az | In Österreich wird das bestehende Testangebot der Apotheken bis 31. Dezember 2022 verlängert, teilt die Österreichische Apothekerkammer mit. Das habe der zuständige Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz am vergangenen Donnerstag bekannt gegeben. Die derzeit gültige Regelung wäre am 30. Juni 2022 ausgelaufen.

Mit der Verlängerung der Screening-Verordnung wird die Fortführung des länderspezifischen Screening-Programms ermöglicht. Auf Grundlage dieser Verordnung können auch nach dem 30. Juni weiterhin fünf PCR-Tests pro Person und Monat im Rahmen der jeweiligen Testprogramme der Bundesländer in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus können für Personen, die in vul­nerablen Bereichen arbeiten, PCR-Tests ohne zahlenmäßige Begrenzung durchgeführt werden.

Ebenso bis Ende 2022 verlängert wird die Versorgung der Bevöl­kerung mit den sogenannten Wohnzimmertests über die öffentlichen Apotheken. Jede anspruchsberechtigte Person kann somit bei Vorlage der Krankenversicherungskarte wie bisher ein Kontingent von fünf SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung pro Kalendermonat in einer öffentlichen Apotheke beziehen. |

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