Gesundheitspolitik

LAV: Bürgertests müssen bleiben

Corona-Testverordnung läuft zum Monatsende aus / LAV BW fordert Verlängerung

ks | Werden symptomlose Menschen in Deutschland auch mit Ablauf des Junis noch Anspruch auf kostenlose Corona-Schnelltests haben? Die Coronavirus-Testverordnung tritt jedenfalls am 30. Juni außer Kraft, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nicht in Kürze für eine Verlängerung sorgt. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV BW) mahnt bereits eindringlich an, die Bürgertests fortzusetzen.
Foto: LAV Baden-Württemberg

LAV-BW-Chefin Zambo sieht auch den Staat in der Verantwortung.

Am vergangenen Mittwoch hat der Corona-ExpertInnenrat seine Empfehlungen für die Pandemievorbereitung für den kommenden Herbst und Winter vorgelegt. Mit Blick auf die Teststrategie heißt es darin, dass bei stabiler Infektionslage Testungen auf SARS-CoV-2 schrittweise auf symptomatische Fälle, begründete Verdachtsfälle sowie zum Schutz von Risikogruppen reduziert werden sollten. Nötig sei zudem eine „schnell reaktivierbare, leistungsfähige Testinfrastruktur im Herbst/Winter mit verbesserter Qualitätskontrolle“. Denkbar wäre den Experten zu­folge auch eine „Integration in die Infrastruktur der Impfzentren“.

Nun muss sich zeigen, ob Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) diese Anregungen schon für eine zeitnahe Verlängerung der Testverordnung aufgreift. Lässt sich überhaupt von einer stabilen Infektionslage sprechen? Noch ist unklar, ob die Bürgertests auf Staatskosten für alle fortgeführt werden oder ob es möglicherweise Einschränkungen auf bestimmte Personengruppen gibt.

Zambo: Wegfall wäre unvorsichtig und falsch

Kurz bevor sich der ExpertInnenrat äußerte, hatte sich bereits LAV-BW-Präsidentin Tatjana Zambo zu Wort gemeldet. In einer Pressemeldung ihres Verbandes mahnte sie: „Mit dem Wegfall der Bürgertests verliert das Land die effektivste Mechanik, das Infektionsgeschehen zu beobachten und frühzeitig Infektionsketten zu entdecken. Das halten wir für unvorsichtig und falsch. Die Bürgertestungen sollten nach bewährter Mechanik weiterhin angeboten und entsprechende Regelungen der Corona-Testverordnung verlängert werden.“ Insbesondere auch wegen der derzeit vor allem in Portugal auftretenden und sich schnell verbreitenden Omikron-Variante BA.5 sei es „sträflich, die Schnelltests in ein Bezahlsystem zu überführen“, heißt es weiter. Zambo betont überdies, dass es den Menschen nicht an Motivation mangele, sich testen zu lassen – auch die Sinnhaftigkeit der Schnelltests selbst werde nicht infrage gestellt. Vielmehr sei die persönliche finan­zielle Belastung durch höhere Energie- und Lebensmittelpreise der am häufigsten genannte Grund der Kundinnen und Kunden. Für sie steht daher außer Frage: Auch wenn der Appell an jeden Einzelnen, beim Infektionsschutz für sich selbst und für andere Menschen Verantwortung zu übernehmen, „absolut richtig“ sei, habe der Staat eine Verantwortung. „Und mit der Abschaffung der kostenfreien Bürgertests wird er dieser Verantwortung auf mittlere Sicht nicht gerecht.“ |

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