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Gesundheitspolitik
Kommentar: Gut gemeint ...
Seit 1. November 2020 müssen auf allen ärztlichen Rezepten klare Dosierungsangaben zu jedem verordneten Medikament stehen – es sei denn, dem Patient liegt ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vor. Der Gesetzgeber habe damit „eine langjährige Forderung der Apothekerschaft“ aufgegriffen, äußerte der damalige Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Fritz Becker seinerzeit erfreut. Zugleich warnte er davor, dass etwaige Formfehler den Krankenkassen nicht als Vorwand dienen dürften, Rezepte zu retaxieren und den Apotheken die Vergütung vorzuenthalten.
Doch genau so ist es nun gekommen. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) berichtet von Retaxationen in Höhe von 120.000 Euro bei seinen Mitgliedern – und das sei nur der „Wellenkamm“ (s. S. 3). Auch wenn der AVWL durchaus erfolgreich darin ist, die Gelder der Apotheker zurückzuholen, so ist das Ganze angesichts des Ärgers und des Aufwands, der damit verbunden ist, höchst unerfreulich. Zudem werden viele Apotheken kleinere Beträge erst gar nicht reklamieren und deshalb auf den Kosten sitzen bleiben.
Da stellt sich die Frage, ob die Standesvertretung wirklich gut beraten war, das verpflichtende Aufbringen der Dosierungsanweisung zu forcieren. Gut gemeint ist bekanntlich nicht gut gemacht, und eigentlich hätte man wissen können, dass die Kassen jede Chance nutzen, um Rezepte zu retaxieren.
Bleibt zu hoffen, dass mit der Einführung des E-Rezepts tatsächlich, wie angekündigt, das Ende solcher Retaxationen eingeläutet wird. Doch wer weiß, welche Tricksereien den Kassen dann einfallen, um sich weiterhin ungerechtfertigt an den Apotheken zu bereichern.
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