Gesundheitspolitik

DAV für unbürokra­tische, klare Regeln

az | Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands, fordert klare Rahmenbedingungen für die Arzneimittelversorgung Geflüchteter aus der Ukraine. Da es keine bundeseinheitliche Regelung für alle Menschen vor und nach ihrer Registrierung für Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz gebe, müssten die Landesregierungen und deren beauftragte Behörden dringend eigene Verfahren zur Kostenträgerschaft und Rezeptabrechnung etablieren. Dabei seien zwei Probleme zu lösen: „Für Menschen, die noch nicht registriert sind, sollte überall ein Kostenträger benannt werden, bei dem die Apotheke später das Rezept einreichen kann, wenn sie zunächst in Vorleistung gegangen ist. Für schon registrierte Geflüchtete sollten überall Verträge mit klaren Regelungen geschlossen werden, damit die Rezept­abrechnung möglichst unbürokratisch und effizient erfolgen kann.“

Nach derzeitiger Rechtslage übernimmt grundsätzlich kein Kostenträger die medizinische Versorgung, ehe ein Geflüchteter registriert ist – landesspezifische Ausnahmen kann es aber geben. Nach der Registrierung gibt es in den meisten Ländern normale Rezepte vom Arzt. Kostenträger kann je nach Bundesland eine Behörde wie das Sozialamt, eine Aufnahmeeinrichtung oder eine Krankenkasse sein. |

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