Gesundheitspolitik

129 Fälle als Berufskrankheit anerkannt

cha | Mit fast 203.000 Verdachtsmeldungen bei den Unfallversicherungen sind COVID-19-Infektionen und deren Folgen aktuell mit Abstand die häufigste gemeldete Berufskrankheit – darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e. V. in einer Pressemeldung hin. Dabei seien Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und im Labor sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko in der Regel aufgrund ihrer beruf­lichen Tätigkeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, weshalb es hier häufiger zu einer Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit komme. Besonders betroffen ist die Pflege: Mit 66,5 Prozent aller Verdachtsanzeigen sind Pflegekräfte die Berufsgruppe, in der versicherte Personen sich am häufigsten infizieren und erkranken. Und wie sieht es bei den Apotheken aus? Auf Nachfrage der AZ teilt die für Apotheken zuständige Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Folgendes mit: „Für Apo­theken wurden der BGW bis zum Datenstand 28. Februar 2022 285 meldepflichtige Verdachtsfälle einer COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit gemeldet. Davon sind 212 Fälle bereits entschieden, in bisher 129 Fällen wurde die Berufskrankheit anerkannt.“ |

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