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Apotheke und Markt
Protokolle mit dem Heilberufsausweis signieren
Günstiger Einstieg in die papierlose Dokumentation
Die Möglichkeit, Protokolle elektronisch zu signieren, besteht im Dr. Lennartz Laborprogramm schon lange. Bisher wurde dazu ein Kartenlesegerät, eine Signaturkarte und das QES-Modul benötigt. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis ist nun in jeder Apotheke ohnehin eine geeignete Signaturkarte vorhanden, die alle gesetzlichen Vorgaben für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erfüllt. Die QES ersetzt bei der digitalen Speicherung von Dokumenten die händische Unterschrift. Mithilfe des QES-Moduls kann daher die papierbasierte Dokumentation vollständig und rechtssicher durch ein digitales Verfahren abgelöst werden. Jedes Protokoll des Laborprogramms, das seither auf Papier ausgedruckt werden musste, wird stattdessen einfach an einem der vorhandenen Laborprogrammarbeitsplätze in die Signieraufträge gelegt. Bei einer eventuellen Netzwerkinstallation stehen alle Signieraufträge an allen Laborprogrammarbeitsplätzen zur Verfügung, sodass an jedem Computer, an dem ein Kartenlesegerät angeschlossen ist, die zur Signatur bereitstehenden Prüf- und Herstellungsprotokolle problemlos von Approbierten kontrolliert und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden können. Auch besteht die Möglichkeit, mit mehreren Kartenlesegeräten an unterschiedlichen Arbeitsplätzen zu signieren.
Mit der Umstellung auf papierlose Dokumentation gehören Regalmeter voller Protokolle der Vergangenheit an. Sobald die Aufbewahrungsfristen der noch in Papierform vorhandenen Protokolle abgelaufen sind, können diese entsorgt werden. So gewinnt die Apotheke Monat für Monat kostbaren Platz und handelt zudem wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, indem sie den Verbrauch von Papier, Tinte und Toner reduziert. In den übersichtlichen Protokollarchiven des Dr. Lennartz Laborprogramms ist auf einen Blick erkennbar, welche Protokolle bereits signiert sind. Die Echtheit der Signatur kann jederzeit durch einen Klick verifiziert werden.
Welche Hardware wird zusätzlich benötigt?
Hardwareseitig ist zur Nutzung des QES-Moduls lediglich ein Kartenlesegerät der Sicherheitsklasse 3 erforderlich, das an einen der Laborprogramm-Arbeitsplätze angeschlossen wird und über den Deutschen Apotheker Verlag im Rahmen der Buchung des QES-Moduls bezogen werden kann. Der bereits vorhandene elektronische Heilberufsausweis dient dann einfach als Signaturkarte. Für weitere Approbierte, die Signaturen leisten sollen und über keinen eigenen Heilberufsausweis verfügen, besteht die Möglichkeit eine Signaturkarte zu erwerben (oder einen eigenen eHBA).
Eine komplette Übersicht der angebotenen Starter-Kits und Signaturkarten und weitere Informationen finden Interessenten auf der Webseite des Laborprogramms:https://www.laborprogramm.de.
So geht Dokumentation heute
Mit dem elektronischen Heilberufsausweis ist der Einstieg in die papierlose Dokumentation so leicht wie nie: Einfach das QES-Modul freischalten, Kartenleser anstecken und los geht’s.
Wieder einmal setzt das Laborprogramm Maßstäbe und wird seiner Vorreiterrolle im Bereich der Labor- und Rezepturdokumentation gerecht. Das seit über sieben Jahren von vielen Kunden genutzte und praxiserprobte QES-Modul macht den Protokolldruck überflüssig und spart so Toner-, Papier-, Ablagekosten und Platz. Die Anschaffung einer separaten Signaturkarte entfällt durch den ohnehin vorhandenen elektronischen Heilberufsausweis in der Apotheke.
Papierlos, rechtssicher und stets perfekt aufgeräumt – so geht Dokumentation heute.
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