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ARZ Darmstadt bessert nach
Gebühren für Maskencoupons
Die Abrechnungsgebühren der Rechenzentren für Maskengutscheine waren in den vergangenen Wochen ein viel diskutiertes Thema. Insbesondere beim ARZ Darmstadt sollen sich viele Kunden beschwert haben. Das standeseigene Rechenzentrum befindet sich mit brutto 1,25 Prozent tatsächlich auch am oberen Ende der Spanne. Das Rechenzentrum rechtfertigt die Höhe der Abrechnungsgebühren mit der umgehenden Erstattung beziehungsweise Überweisung. Das schien aber das Verständnis der Apotheker für die Gebühr nicht unbedingt zu erhöhen. Wie nun aus Kundenkreisen zu erfahren war, wurde jetzt nachgebessert: Nach aktuellem Stand deckelt der Darmstädter Abrechnungs-Dienstleister die Gebühr nun auf 175 Euro. Dabei ist unklar, ob das pro Apotheke oder pro Beleg gilt. Eine Abrechnung auf einem Beleg soll nach Aussage des Rechenzentrums auf jeden Fall möglich sein.
Zum Vergleich: Das ARZ Haan verlangt 89 Euro pauschal pro Beleg. Noventi hat eine einmalige Kappungsgrenze von 185 Euro je eingereichtem Beleg eingeführt. Für die Januar-Abrechnung erfolgt nachträglich eine Korrekturabrechnung unter Berücksichtigung der Kappungsgrenze. |
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