- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 49/2021
- Mit Sotrovimab gegen ...
Pandemie Spezial
Mit Sotrovimab gegen schweren Verlauf
Neuer monoklonaler Antikörper lässt auf Wirksamkeit gegen Omikron-Variante hoffen
cel | Mit Ronapreve® (Casirivimab plus Imdevimab) und Regkirona® (Regdanvimab) hat die EU am 12. November dieses Jahres die ersten Antikörperpräparate gegen COVID-19 zugelassen. Das Antikörper-Duo Casirivimab und Imdevimab darf sowohl zur Behandlung wie auch zur Vorbeugung von COVID-19 angewendet werden, Regdanvimab hat lediglich für die COVID-19-Therapie die Zulassung.
Damit ist die Antikörper-Pipeline gegen COVID-19 jedoch nicht erschöpft: Am 18. November informierte die Europäische Arzneimittelagentur EMA, dass sie mit der Prüfung des Zulassungsantrags für den monoklonalen Antikörper Sotrovimab begonnen hat. Handelsname von Sotrovimab, das gemeinsam von GlaxoSmithKline und Vir Biotechnology entwickelt wird, ist Xevudy®. Großbritannien hat den Antikörper bereits vor wenigen Tagen am 2. Dezember zugelassen. In den Vereinigten Staaten liegt die Notfallzulassung schon seit Oktober vor, und auch andere Nationen setzen Sotrovimab bereits ein.
Sotrovimab soll zugelassen werden zur Behandlung von COVID-19-Patienten ohne zusätzlichen Sauerstoffbedarf und mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Die EMA rechnet damit, innerhalb von zwei Monaten ihre wissenschaftliche Empfehlung zu Sotrovimab abgeben zu können.
Nun könnte Sotrovimab noch stärker herbeigesehnt werden als ohnehin schon. Grund ist die von der WHO als besorgniserregend eingestufte Omikron-Variante (B.1.1.529), die seit Kurzem von sich reden macht. Das Spike-Protein der Omikron-Variante von SARS-CoV-2 weist 32 Mutationen auf, wovon sich 15 in der Region der Rezeptorbindedomäne befinden – laut Regeneron liegen wohl einige Mutationen in der Nähe der Bindung von Casirivimab/Imdevimab, sodass der Hersteller um ihre Wirksamkeit fürchtet. Anders bislang GSK: Das Unternehmen hat für Sotrovimab erste In-vitro-Daten bekannt gegeben. „Die ersten Ergebnisse weisen darauf hin, dass der monoklonale Antikörper seine Aktivität auch gegenüber der neuen Virusvariante beibehält“, teilt GSK mit. Diese Daten müssten jedoch noch in weiteren In-vitro-Pseudovirentests bestätigt werden. |
Literatur bei der Verfasserin
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.