DAZ aktuell

Papierrezept muss Dokument bleiben

Forderung bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein

tmb | Seit Monaten warten alle Beteiligten auf eine Rechtsverordnung mit den letzten Regeln für das E-Rezept. Zum Inhalt der Verordnung hat Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein, eine einfache und deutliche Forderung: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben.“ Denn dies sei als Patientenschutz nötig und diene auch der Ausfallsicherheit.

Froese äußerte seine Forderung bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 30. Oktober in Kiel (siehe auch Seite 60). Er hatte das Thema schon beim Deutschen Apothekertag im September angesprochen. Dort war argumentiert worden, dass das Fotografieren und Weiterleiten des aus­gedruckten ­E-Rezept-Zugangscodes problematisch ist, die Patienten aber faktisch nicht daran gehindert werden könnten. Daraufhin hatte Froese erklärt, der Zugangsweg über ein Foto des Tokens sei überflüssig und viel zu unsicher. Als einzige Alternative zum geregelten rein digitalen Weg sei die Vorlage eines Dokumentes mit dem Token angebracht. Wenn das Papier praktisch den Wert eines Dokumentes habe, müsse es auch so eingestuft werden. Beim Apothekertag wurde Froese entgegengehalten, der Token sei nicht das Rezept, sondern nur der Schlüssel. Da Froese beim Apothekertag nur digital zugeschaltet war, entwickelte sich dazu keine weitere Diskussion.

Nur zwei Wege für Rezepte nötig

Doch bei der Mitgliederversammlung formulierte Froese die Konsequenz. Diese bisher angedachte rechtliche Einstufung sollte geändert werden oder deutlicher: „Das Papierrezept muss ein Dokument bleiben.“ Froese erinnerte an seinen schon oft geäußerten Vergleich, ein Rezept dürfe nicht weniger sicher als ein Busfahrschein sein. Auch ein Fahrschein sei nur im Original gültig, werde auf speziellem Papier mit Sicherheitsmerkmalen gedruckt und dürfe nicht kopiert werden. Auch Geldscheine dürften nicht kopiert werden. Ein Ausdruck des E-Rezepttokens auf normalem Papier könne aber beliebig kopiert oder fotografiert und dann irgendwo eingelöst werden. Möglicherweise sei das Arzneimittel dann schon aufgrund einer unbemerkt und illegal angefertigten Kopie des Tokens abgegeben worden und der Patient erhalte nichts mehr. Das berühre die Versorgungssicherheit. Den Ausdruck als Dokument einzustufen, sei daher Patientenschutz. Es könne auch nicht sein, dass der Staat den Weg für ein so missbrauchsanfälliges Verfahren bereite. Mit der Einstufung des Rezeptausdruckes als Dokument werde zugleich für die Ausfallsicherheit des E-Rezepts gesorgt. Denn dann könne auf der Grundlage des Ausdrucks das Arzneimittel ab­gegeben werden, wenn das Internet, die Telematikinfrastruktur (TI) oder eine Hardwarekomponente ausfalle. Es seien nur zwei Wege für die Übermittlung des Tokens nötig, auf Papier oder elektronisch über die Gematik-App und über keine andere.

Gematik-App erklären

Dabei hob Froese die Bedeutung der Gematik-App hervor. Dass die Gematik ihre App als offiziellen Transportweg für das E-Rezept ent­wickelt habe, habe den Apothekern hohe Kosten für dieses Projekt erspart, erklärte Froese. Nun müssten die Apothekenteams dafür sorgen, dass die Patienten die Gematik-App nutzen, indem sie ihnen die Anwendung erklären. Beim Umgang mit den Impfzertifikaten hätten sie gezeigt, dass sie das können. |

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