Hintergrund

Digitale Sichtbarkeit

Welche Identitätsnachweise besitzen die Apotheken?

Aktuell besitzen öffentliche Apotheken verschiedene digitale Identitätsnachweise. Mit der Einführung des Securpharm-Verfahrens wurde das erste Identifikationssystem mittels N-Ident-Verfahren umgesetzt. Mit der Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur kam ein weiterer Identifikationsweg dazu. In diesem Beitrag betrachten wir die unterschiedlichen Wege und ihre Einsatzmöglichkeiten näher. Wären weniger unterschiedliche Verfahren sinnvoller oder ergänzen sich die verschiedenen Systeme?

Der Startschuss für das Fälschungsschutzprojekt Securpharm fiel im Februar 2019. Mit Einführung dieses Verfahrens wurde es nötig, dass teilnehmende Betriebsstätten wie Apotheken, Krankenhausapotheken und Großhändler ihre Identität elektronisch nach­weisen konnten. Zu diesem Zeitpunkt war zwar schon der Identifikationsnachweis über den Institutionsausweis (SMC-B) für Apotheken auf den Weg gebracht, allerdings war der Starttermin von Securpharm um einiges zu früh, um eine flächendeckende Verteilung der SMC-B gewährleisten zu können.

Die NGDA (Netzwerkgesellschaft Deutscher Apotheker mbH), eine Tochtergesellschaft der Avoxa-Mediengruppe Deutscher Apotheker mbH, entwickelte als Zugangskonzept zu dem Fälschungsschutzprojekt das N-Ident-Verfahren mit seinem digitalen Schlüssel, der N-ID. Mit der N-ID erhält eine Apotheke eine geprüfte elektronische Identität. Das N-Ident-Verfahren wurde vorrangig für Apotheken konzipiert, erlaubt es aber auch anderen Betriebsstätten, die mit der Verteilung und dem Verkauf von Arzneimitteln arbeiten, teilzunehmen. Die NGDA betont auf ihrer Webseite, dass N-Ident nicht in Konkurrenz mit dem Institutionsausweis oder dem eHBA stehe. Vielmehr stelle es eine Brückentechnologie dar, bis die beiden anderen genannten Systeme flächendeckend im Einsatz sind. Geplant sind aber weitere Angebote, die für eine Identi­fikation der Apotheke ebenfalls die N-ID verwenden werden.

Im Juni 2021 ging die digitale Betriebserlaubnis der NGDA an den Start. Lieferanten und Dienstleister, die bisher die Betriebserlaubnis der Apotheke per Fax, Mail oder Brief erhalten haben, können diese nun digital überprüfen. Mittels der N-ID, die bereits allen Apotheken durch die Teilnahme am Securpharm-Verfahren zugeteilt wurde, kann der digitale Nachweis der Betriebserlaubnis auf der Webseite der NGDA freigeschaltet werden. Bei der Anmeldung entscheidet der Apotheker, ob alle teilnehmenden Lieferanten und Dienstleister zukünftig seine Betriebserlaubnis digital einsehen dürfen oder nur eine bestimmte Auswahl Zugriff haben soll.

Foto: Miqul/AdobeStock

Die SMC-B und die Telematik-ID

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gilt für die Apotheken eine Reihe von technischen Voraussetzungen. Neben einem Konnektor, einem eHBA für Apotheker und Kartenlesegeräten, muss die sogenannte SMC-B (Institutionsausweis) vorhanden sein. Mit der SMC-B (Secure Modul Card-Betriebsstätte) erhält jede Apotheke eine Telematik-ID. Diese identifiziert sie eindeutig als Betriebsstätte innerhalb der Telematikinfrastruktur, verifiziert sie also für die Teilnahme. Die Apotheken beantragen den Institutionsausweis bei ihrer zuständigen Landesapothekerkammer. Ausgestellt werden die Ausweise von vertraglich qualifizierten Vertrauensdienstanbietern wie der Bundesdruckerei oder medisign.

Sobald die Apotheke an die Telematikinfrastruktur angebunden ist, können mit der im Kartenterminal gesteckten SMC-B E-Rezepte in der Apotheke signiert werden. Kann die Verordnung ohne Änderungen an den Patienten abgegeben werden, kann eine „einfache“ elektronische Signatur bei der Abgabe weiterhin, und wenn so in der Praxis gelebt, von pharmazeutisch-technischen Assistenten oder Apothekern vorgenommen werden (ApBetrO § 17 Abs. 6). Muss das E-Rezept innerhalb der definierten Korrekturmöglichkeiten geheilt werden, ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Diese kann nur mit einem zusätzlich eingesetzten eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) eines Apothekers vorgenommen werden.

Außerhalb der TI nutzt der DAV die Telematik-ID zur Identifikation und Anmeldung von Apotheken auf seiner Dienstleistungsplattform www.mein-apothekenportal.de. Seit diesem Sommer können Apotheken in dem Portal über das Modul „Digitales Impfzertifikat“ COVID-19-Zertifikate für vollständig geimpfte Patienten ausstellen. Das Modul selbst läuft mittlerweile über die Telematikinfrastruktur, der Aufruf erfolgt weiterhin über die Webseite des Apothekenportals. Angemeldete Apotheken können in dem Portal außerdem hinterlegen, ob sie COVID-19-­Schnelltests und das Ausstellen von Impfzertifikaten anbieten. Diese Angaben werden wiederum in das Patientenportal des DAV übernommen. Unter www.mein-apothekenmanager.de kann der Anwender über eine Postleitzahlensuche gezielt nach Apotheken mit diesen Angeboten suchen.

Der Apothekenverzeichnisdienst des DAV

Die bundeseinheitliche E-Rezept-App der Gematik ist seit dem Start der E-Rezept-Pilotphase in der Region Berlin-Brandenburg verfügbar. Um über die Applikation eine elektronische Verordnung an die gewünschte Apotheke senden zu können, wählt der

Patient entweder anhand seines Standortes oder über die Suchfunktion diese in der App aus. Neben dem Namen und der Adresse sind optional Zusatzinformationen wie Öffnungszeiten, Notdienste, gesprochene Sprachen oder das Dienstleistungsangebot der Apotheke hinterlegt. Der Weg zu der ausgewählten Apotheke ist in einer Kartenansicht abrufbar. Die aufgeführten Angaben zu einer öffentlichen Apotheke werden für die App aus zwei Diensten bereitgestellt. Die Basisdaten (Name und Anschrift) werden von der zuständigen Landesapothekerkammer an den Verzeichnisdienst geliefert, nachdem die Apotheke ihren Institu­tionsausweis freigeschaltet hat. Die Gematik betreibt dieses elektronische Verzeichnis, welches alle Teilnehmer der TI mit ihren Basisdaten bündelt.

Um die Apothekensuche in der App inhaltlich anzureichern und für den Anwender interessant zu gestalten, beauftragte die Gematik Anfang 2021 den DAV mit der Erstellung eines Apothekenverzeichnisdienstes. Angaben zu Öffnungszeiten oder Dienstleistungsangeboten, wie zum Beispiel die Lieferung per Botendienst, sollten das Datenangebot erweitern. Für die Datensammlung wird das Portal des DAV www.mein-apothekenportal.de verwendet. Nach der Anmeldung mittels der Telematik-ID hinterlegt der Apotheker selbst seine gewünschten Angaben zu seiner Apotheke. Über einen FHIR-Server (Fast Healthcare Interoperability Ressources), von der NGDA eingerichtet und betrieben, wird das Verzeichnis an die Telematikinfrastruktur angebunden. Mittels Zuordnung über die Telematik-ID übernimmt die Gematik die Angaben in ihre bundeseinheitliche E-Rezept-App. Nach Angaben des DAV soll auch die hauseigene, gerade in der Weiterentwicklung befindliche Patienten-App „Der Rezeptmanager“ die Angaben aus dem Apothekenportal zukünftig verwenden.

Weitere Nachweise möglich

Aktuell kommen die vorgestellten digitalen Identifikationsverfahren für Apotheken parallel zum Einsatz. Der DAV verzahnt seine unterschiedlichen Angebote und setzt zur Identifikation die Telematik-ID ein. Und auch die N-ID der NGDA wird weiterhin für Securpharm oder die digitale Betriebserlaubnis in den Apotheken gebraucht. Laut ihren Webseiten planen zudem sowohl die NGDA als auch der DAV einen Ausbau der derzeitigen Angebote und Inhalte. Aktuell sieht es daher nicht so aus, als würde es in die Richtung eines universellen digitalen Identifikationsweges für Apotheken gehen. Vielmehr bliebt abzuwarten, ob zukünftig vielleicht sogar weitere Nachweise hinzukommen und wie sich die Anwendungsmöglichkeiten der bestehenden Verfahren weiterentwickeln. |

Autorin

Kathrin Wild, Apothekerin und DAZ-Autorin

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